Werkvertragsforderung gegen Verlassenschaft einklagen?

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animus possidendi
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Registriert: 07.04.2017, 16:52

Werkvertragsforderung gegen Verlassenschaft einklagen?

Beitrag von animus possidendi » 07.04.2017, 17:18

Hallo, habe 2 Fragen bezüglich Erbrecht :) der Verstorbene hat zu Lebzeiten einen Werkvertrag mit einer Werkstatt zur Reparatur eines Fahrzeuges abgeschlossen. Der Werkunternehmer hat seine Leistung erbracht, jedoch kein Entgelt bekommen, da der Schuldner gestorben ist.
Zurzeit laufen Gerichtsverhandlungen, eingeantwortet wurde also noch nicht. Jetzt meine Fragen:

1.) Kann der Werkunternehmer die Forderung aus dem Werkvertrag gegen die Verlassenschaft einklagen?

2.) Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert, bis er sein Geld hat, wenn er das Bestehen der Forderung beweisen kann?


Freue mich über Antworten :)
MFG



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 07.04.2017, 18:13

Ja das geht. Eine Verbindlichkeit aus dem Werkvertrag nach §§ 861, 1151 ABGB ist gemäß §§ 531, 548 ABGB Teil der Verlassenschaft.

Gemäß § 811 ABGB können Sie als Gläubiger bereits vor der Abgabe einer Erbantrittserklärung Ihren Werklohn oder die Sicherstellung desselben verlangen.

animus possidendi
Beiträge: 2
Registriert: 07.04.2017, 16:52

Beitrag von animus possidendi » 07.04.2017, 22:48

Danke für die Antwort, jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Muss ich dann den Verlassenschaftskurator
kontaktieren und ihn bezüglich der Forderung informieren
und der prüft das dann und begleicht die Forderung aus der
Verlassenschaft?

Oder muss ich gleich klagen?
Wahrscheinlich zuerst auf die freundlich Art probieren und dann
klagen oder?
Wo muss ich die Klage einreichen?

und 2.) wenn die Verlassenschaft nur aus Immobilien besteht, kann
der Verlassenschaftskurator diese dann auch vor Einantwortung verkaufen,
um den Werkunternehmer zu befriedigen?

Danke und juristische Grüße 🤓

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