Frage zu Strafrecht, Vorwurf Sachbeschädigung
Verfasst: 07.04.2017, 01:52
Ich bitte um Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Bin Mieter in einem Genossenschaftswohnbau (NEUBAU) der Gewerkschaft. Auf eine schriftliche allgemeine Beschwerde meinerseits an die Hausverwaltung das Hauseingangstüren und Garagenzugangstüren zu Stiegenhaus ständig offen stehen bekam ich folgende Anwort:
"Also alles soll so ein UND überhaupt habe man gehört ICH sollte Manipulationen an div. Türschlössern vornehmen was eine Sachbeschädigung darstellt. Und sollte dies nochmal vorkommen werde man mir alle Kosten in Rechnung stellen da diese Beschädigungen nicht durch Gewährleistung gedeckt seien.
Dieses Schreiben erging auch an 3. zb. die Baufirma PORR und eine Consultingfirma.
Da für mich dies Verleumdung und Rufschädigung darstellte war ich beim Anwalt in Wien.
Dort meinte man , da geschrieben wurde "ich sollte vorgenommen haben" und nicht "ich habe vorgenommen" sei es keine Verleumdung , unangenehm ja aber keine Verleumdung und ich solle besser nichts tun und die Genossenschaft nicht zu verärgern.
Ist das wirklich Richtig so? Ich bin kein Strafrechter aber ich empfinde diese Aussage, weitergeleitet an Dritte sehr wohl als Verleumdung . Ist es also richtig das ich nach österreichischem Strafrecht jederzeit jeden öffentlich und gegenüber Dritten einer Straftat beschuldigen kann mit den Worten "er sollte getan haben" ohne das dieser eine Gegendarstellung verlangen kann ?? Ich wäre für Rat, Hilfe dankbar den ich empfinde das als Rufschädigung, sehr wohl auch als Verleumdung und hätte gern gewusst ob ich richtig beraten wurde.
Bin Mieter in einem Genossenschaftswohnbau (NEUBAU) der Gewerkschaft. Auf eine schriftliche allgemeine Beschwerde meinerseits an die Hausverwaltung das Hauseingangstüren und Garagenzugangstüren zu Stiegenhaus ständig offen stehen bekam ich folgende Anwort:
"Also alles soll so ein UND überhaupt habe man gehört ICH sollte Manipulationen an div. Türschlössern vornehmen was eine Sachbeschädigung darstellt. Und sollte dies nochmal vorkommen werde man mir alle Kosten in Rechnung stellen da diese Beschädigungen nicht durch Gewährleistung gedeckt seien.
Dieses Schreiben erging auch an 3. zb. die Baufirma PORR und eine Consultingfirma.
Da für mich dies Verleumdung und Rufschädigung darstellte war ich beim Anwalt in Wien.
Dort meinte man , da geschrieben wurde "ich sollte vorgenommen haben" und nicht "ich habe vorgenommen" sei es keine Verleumdung , unangenehm ja aber keine Verleumdung und ich solle besser nichts tun und die Genossenschaft nicht zu verärgern.
Ist das wirklich Richtig so? Ich bin kein Strafrechter aber ich empfinde diese Aussage, weitergeleitet an Dritte sehr wohl als Verleumdung . Ist es also richtig das ich nach österreichischem Strafrecht jederzeit jeden öffentlich und gegenüber Dritten einer Straftat beschuldigen kann mit den Worten "er sollte getan haben" ohne das dieser eine Gegendarstellung verlangen kann ?? Ich wäre für Rat, Hilfe dankbar den ich empfinde das als Rufschädigung, sehr wohl auch als Verleumdung und hätte gern gewusst ob ich richtig beraten wurde.