Veröffentlichen einer email?

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Tinuca
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Veröffentlichen einer email?

Beitrag von Tinuca » 04.04.2017, 21:29

Liebe Experten,
darf ich eine mail, die ich persönlich vom Hausverwalter bekommen habe, im Stiegenhaus am schwarzen Brett veröffentlichen? Oder drohen mir da rechtliche Konsequenzen wegen Briefgeheimnis oder ähnlichem?
Vielen lieben Dank für Infos und Tipps
LG
Tinuca



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.04.2017, 09:54

Solange es sich inhaltlich rein um Informationen handelt, die jeden Bewohner des Gebäudes etwas angehen oder angehen könnten, stellt die von Ihnen geplante Veröffentlichung kein Problem dar.

Das Gesetz schützt insbesondere Fälle aus dem persönlichen Lebensbereich einer Person § 1328a ABGB. Allgemeine Informationen durch die Hausverwaltung fallen nicht darunter.

Eine Verletzung des Briefgeheimnisses verlangt zudem einen Siegelbruch oder Ähnliches (§ 118 StGB). Auch der Abs 2 des § 118 StGB verlangt eine Erfüllung der in Z 1 oder Z 2 genannten Merkmale, also wäre ihr Verhalten als solches noch nicht tatbestandsmäßig und gerichtlich straflos.

Darüber hinaus sind Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft für ein Vergehen nach § 118 Abs 1 oder Abs 2 gemäß § 118 Abs 4 StGB iVm §§ 2, 4 Abs 1 letzter Satz StPO nicht zuständig. Der Verletzte müsste selbst einen Strafantrag bei Gericht einreichen.

MfG
lexlegis
Zuletzt geändert von lexlegis am 05.04.2017, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.

Tinuca
Beiträge: 4
Registriert: 04.04.2017, 21:02

Beitrag von Tinuca » 05.04.2017, 10:16

Guten Morgen lexlegis,
ein ganz herzliches DANKESCHÖN für die prompte und sehr informative Antwort.
LG
Tinuca

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