Hallo,
eventuell kann mir jemand Helfen.
Ist es möglich, auf einen Teil (z.B. Auto) des Erbes zu Gunsten eines Bekannten zu verzichten? Es sollte keine anschliessende Schenkung des Erbes sein, sonder ein direktes Erben.
Danke im Voraus
Erbrecht; Erbverzicht auf ein Teil des Erbes
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- Registriert: 03.04.2017, 19:50
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