Grundbuch (Veraltete Adresseangabe als Grundeigentümer)
Verfasst: 27.03.2017, 18:31
Hallo,
ich hätte folgende Frage zum Thema Grundbuch. Als Eigentümer ist ja auch die Adresse zum zuständigen Grundstück des Eigentümers zum Zeitpunkt der Eintragung hinterlegt. Wenn sich diese Adresse nun ändert - muss diese Nachgetragen werden um auch an die korrekte Adresse benachrichtigt zu werden zb. bei rechtlichen Themen.
Falls ja wie kann so eine Änderung durchgeführt werden bzw. entstehen hier Kosten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan
ich hätte folgende Frage zum Thema Grundbuch. Als Eigentümer ist ja auch die Adresse zum zuständigen Grundstück des Eigentümers zum Zeitpunkt der Eintragung hinterlegt. Wenn sich diese Adresse nun ändert - muss diese Nachgetragen werden um auch an die korrekte Adresse benachrichtigt zu werden zb. bei rechtlichen Themen.
Falls ja wie kann so eine Änderung durchgeführt werden bzw. entstehen hier Kosten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan