Hallo,
ich hätte folgende Frage zum Thema Grundbuch. Als Eigentümer ist ja auch die Adresse zum zuständigen Grundstück des Eigentümers zum Zeitpunkt der Eintragung hinterlegt. Wenn sich diese Adresse nun ändert - muss diese Nachgetragen werden um auch an die korrekte Adresse benachrichtigt zu werden zb. bei rechtlichen Themen.
Falls ja wie kann so eine Änderung durchgeführt werden bzw. entstehen hier Kosten?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan
Grundbuch (Veraltete Adresseangabe als Grundeigentümer)
Demnach wäre gem § 136 Grundbuchsgesetz ein entsprechender Antrag beim Grundbuchsgericht unter Vorlage des aktuellen Meldezettels einzubringen. Die Antragsgebühr beträgt mW derzeit € 42,00 und ist davon abhängig, ob das Ansuchen in elektronischer Form gestellt wird oder im herkömmlichen Sinne (zB mündlich beim Grundbuch).
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