Augenzeuge per Videotelefonie vs. Datenschutzgesetz

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Irene M.
Beiträge: 1
Registriert: 25.03.2017, 20:32

Augenzeuge per Videotelefonie vs. Datenschutzgesetz

Beitrag von Irene M. » 25.03.2017, 21:11

Liebe Forumsgemeinde,

Trotz ausgiebiger Suche im Netz konnte ich nichts zu meiner Frage finden.
Die Frage, bzw. der hypothetische Fall:

Person X telefoniert per Skype mittels Videotelefonie über sein Smartphone mit Person Y.

Person X steht während des Gesprächs auf seinem Balkon und sieht, dass im Garten eines Mitbewohners des gleichen Hauses ein Erwachsener mit Kindern Fußball spielt und dabei immer wieder den Ball mit Wucht außerhalb seines Gartens auf gemeinsame Hauseinrichtungen (Aussenmauern, Fensterscheiben) schießt, die dadurch sichtbar Schaden nehmen. Putz bröckelt ab und Fensterscheiben bekommen einen Sprung.

Da Person X alleine zu Hause ist, hat er die Idee, seinem Videogesprächspartner Y mittels umschalten der Kamera auf die Rückseitenkamera des Smartphones diese Szenen während des Gesprächs zu zeigen, um quasi einen Zeugen für diesen Vorfall zu haben.

Das Video wird über Skype natürlich nicht gespeichert oder aufgenommen sondern liefert einfach das aktuelle Bild an den Gesprächspartner.

Nun die Fragen:
1. Gilt die Aussage des Gesprächspatners Y bei z.B. Schadensersatzforderungen vor Gericht als (Augen)Zeugenaussage, da er das Geschehen ja mit eigenen Augen verfolgt, aber nicht physisch anwesend war?

2. Kann der Gefilmte (wie gesagt, keine Speicherung oder Veröffentlichung des Materials) aufgrund des Datenschutzgesetzes gegen Person X vorgehen?
Bzw. verstößt X gegen ein bestimmtes Gesetz?

Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Irene



Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 26.03.2017, 18:05

Das Video wird über Skype natürlich nicht gespeichert oder aufgenommen
nicht von dir aber von div. Staatlichen Stellen.

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