Seite 1 von 1

Zustimmung der WEG bei Nutzungsänderung

Verfasst: 25.03.2017, 21:07
von lawandtravel
Ich interessiere mich für ein Wohnungseigentumsobjekt. Es wird als Dachboden (selbstständiges Bestandsobjekt, kein Zubehör) verkauft, jedoch handelt es sich von der Ausstattung eher um eine Wohnung: Küche, Bad und WC sowie Türen und Fenster sind dort enthalten, bautechnisch wäre hier nichts zu machen. Um dieses Objekt offiziell als eine Wohnung einzutragen, wäre gem. § 16 (2) WEG die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer besteht. Von § 16 Abs 2 Z 1 bis 3 werden bloß bagatellhafte Umgestaltungen nicht umfasst.
- Kann ich dieses Objekt als Wohnung nutzen und ist in dem Falle die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft notwendig? Im gleichen Stockwerk befindet sich eine Wohnung, der Dachboden wurde also nicht erst im Nachhinein errichtet. Fällt dies noch unter eine bagatellhafte Umgestaltung?

Freue mich auf Antworten, danke im Voraus! :D

Verfasst: 26.03.2017, 19:24
von MG
Kling ein bisschen nach Durcheinander...

Um den Status dieser "Räumlichkeiten" abzuklären, sollte man die dazu gehörige Baubewilligung, die Nutzwertfestsetzung sowie das Gutachten über den Bestand an Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten prüfen. Damit sollte es möglich sein, den "Dachboden" hinsichtlich seiner rechtlichen Qualität zu beurteilen.

Sollte sich heraus stellen, dass es sich dabei nicht um "Wohnräume" handelt, müsste man abklären, ob eine baurechtliche "Umwidmung" überhaupt möglich wäre, und bejahendenfalls, ob bzw. seit wann dieses Objekt für Wohnzwecke genutzt wurde.

mfG
RA Michael Gruner