Seite 1 von 1

Vorkaufsrecht Grundstück: Was gilt bei Erbengemeinschaft?

Verfasst: 24.03.2017, 14:44
von earlysupernova
Angenommen es gibt ein Grundstück, für das im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für den Mieter (ein Unternehmen, keine natürliche Person) eingetragen ist. Dieses Grundstück wird nun an mehr als eine Person vererbt (oder verschenkt). Wie verhält es sich, wenn einer der Erben gerne ausgezahlt werden möchte und der/die andere(n) Erben dazu bereit sind. Ist das problemlos möglich oder hätte der Inhaber des Vorkaufsrecht, das Recht diesen Anteil (anstelle des/der Erben) zu erwerben?

Grundsätzlich soll das Grundstück (aus aktueller Sicht) im Familienbesitz bleiben und weder an den Mieter noch an sonstwen verkauft werden. Die Auszahlungsmöglichkeit für einen Erben sollte aber vorhanden sein. Ist das gesetzlich so vorgesehen oder kann man das nur über Zusatzvereinbarungen so regeln?

Zusatzfrage: Erlischt das Vorkaufsrecht eigentlich bei Ende des Mietverhältnisses automatisch oder würde es (mangels Einigung über eine Löschung) ewig bestehen bleiben?