Verjährung des Vereinsmitgliedsbeitrages
Verfasst: 17.03.2017, 11:04
Ein Hallo in die Runde,
als juristischer Laie und Neuling im Forum wende ich mich hier an die Profis...
Es gibt da nämlich ein kleines Problem bei mir im Verein...
Gibt es bei uns in Österreich so wie in Deutschland die Verjährung von Vereinsmitgliedsbeiträgen nach 3 Jahren (§ 195 BGB)? Sprich: Wurde z.B. der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2013 fällig, endet die Verjährungsfrist am 31.12.2016 womit der Zahlungsanspruch dann erloschen ist.
Des weiteren werde Rückstände bei den Mitgliedsbeiträgen und anderer offenen Zahlungen im Verein mit Pönalen belägt (ist auch in den Satzungen so vorgesehen). Gilt die Verjährung auch für diese Pönale?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im voraus,
Charly
als juristischer Laie und Neuling im Forum wende ich mich hier an die Profis...
Es gibt da nämlich ein kleines Problem bei mir im Verein...
Gibt es bei uns in Österreich so wie in Deutschland die Verjährung von Vereinsmitgliedsbeiträgen nach 3 Jahren (§ 195 BGB)? Sprich: Wurde z.B. der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2013 fällig, endet die Verjährungsfrist am 31.12.2016 womit der Zahlungsanspruch dann erloschen ist.
Des weiteren werde Rückstände bei den Mitgliedsbeiträgen und anderer offenen Zahlungen im Verein mit Pönalen belägt (ist auch in den Satzungen so vorgesehen). Gilt die Verjährung auch für diese Pönale?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im voraus,
Charly