Verjährung des Vereinsmitgliedsbeitrages

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Charly1981
Beiträge: 1
Registriert: 17.03.2017, 10:50

Verjährung des Vereinsmitgliedsbeitrages

Beitrag von Charly1981 » 17.03.2017, 11:04

Ein Hallo in die Runde,

als juristischer Laie und Neuling im Forum wende ich mich hier an die Profis...

Es gibt da nämlich ein kleines Problem bei mir im Verein...

Gibt es bei uns in Österreich so wie in Deutschland die Verjährung von Vereinsmitgliedsbeiträgen nach 3 Jahren (§ 195 BGB)? Sprich: Wurde z.B. der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2013 fällig, endet die Verjährungsfrist am 31.12.2016 womit der Zahlungsanspruch dann erloschen ist.

Des weiteren werde Rückstände bei den Mitgliedsbeiträgen und anderer offenen Zahlungen im Verein mit Pönalen belägt (ist auch in den Satzungen so vorgesehen). Gilt die Verjährung auch für diese Pönale?

Mit freundlichen Grüßen und Dank im voraus,

Charly



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 17.03.2017, 12:34

Rückständige jährlich wiederkehrende Einzelleistungen dieser Art (Vereinsbeiträge) verjähren nach 3 Jahren (§ 1480 ABGB).

Das Recht den Betrag aus der vertraglich vereinbarten Konventionalstrafe gemäß § 1336 ABGB zu fordern, ist mit dem Beginn ihrer Fälligkeit ebenso nach 3 Jahren verjährt (§ 1489 ABGB / 3Ob510/86).

Wenn bis jetzt nie etwas kam, dann sollten diese Ansprüche gegen Sie verjährt sein. Wenn aber in der Verjährungszeit bereits eine Klage gegen Sie eingebracht wurde, ist § 1497 Satz 1 zweiter Halbsatz ABGB zu beachten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 57 Gäste