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Kosten für Fristsetzungsantrag

Verfasst: 15.03.2017, 13:48
von Aras
Ich würde gerne einen Fristsetzungsantrag über das BVerwG beim VwGH einreichen.

Wieviel beträgt die Vergütung des zu beauftragenden Rechtsanwalts nach dem österreichischen Pendant des Rechtsvergütungsgesetz? Ich habe das Gefühl, dass die Rechtsanwälte nach Gutdünken Preise festlegen?!

Verfasst: 16.03.2017, 08:44
von juristischerratundtat
Sehr geehrter Fragesteller,

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Fristsetzungsanträge nach TP1 RATG verrechnet werden, je nach Höhe des Streitwerts kommt also eine gewisse Summe heraus.

Ihr Anwalt wird sich aber auch in den Fall einlesen müssen und mit Ihnen die Angelegenheit besprechen, je nach Aufwand wird daher womöglich ein anderes Honorar vereinbart.

Haben Sie noch Fragen?

MfG,
juristischerratundtat@gmail.com

Verfasst: 17.03.2017, 15:43
von Aras
Sehr geehrter Jodlbauer,

es ist ein Fristsetzungsantrag weil das Bundesverwaltungsgericht seit 8 Monaten keine Entscheidung über eine Visabeschwerde hinkriegt.

Ich denke, mehr als die Feststellung, dass das Gericht seit 2 Monaten über der Entscheidungsfrist liegt, ist eigentlich nicht nötig.

Also ich habe glaube gelesen, dass bei Visabeschwerden es einen Streitwert von 27.000 € hat. Ich habe den Tarifrechner genommen und TP 1 und den Streitwert von 27.000 € eingegeben.

Es kommen dann läppische 128,16 € raus.

Kann das tatsächlich sein?

Ich will ehrlich sein: Ich suche nur eine vernünftige Pauschalvergütung. Ich kann nunmal nicht einen Anwalt mit 1000 € Vorkasse mit time and material Vereinbarung beauftragen.

Verfasst: 18.03.2017, 06:07
von Hubert Neubauer
Nach der VwGH Aufwandersatzverordnung bekommen Sie, falls sie gewinnen, EUR 553,20 ersetzt.

Ob es einen Anwalt gibt der es für den Preis macht, keine Ahnung. Und einen Fristsetzungsantrag würde ich nach TP3a abrechnen

Verfasst: 04.04.2017, 20:33
von Aras
Das Gericht hat bereits am 10. März entschieden und mir wurde nicht bescheid gesagt. :roll:

Alles gut.