Ich würde gerne einen Fristsetzungsantrag über das BVerwG beim VwGH einreichen.
Wieviel beträgt die Vergütung des zu beauftragenden Rechtsanwalts nach dem österreichischen Pendant des Rechtsvergütungsgesetz? Ich habe das Gefühl, dass die Rechtsanwälte nach Gutdünken Preise festlegen?!
Kosten für Fristsetzungsantrag
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Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Fristsetzungsanträge nach TP1 RATG verrechnet werden, je nach Höhe des Streitwerts kommt also eine gewisse Summe heraus.
Ihr Anwalt wird sich aber auch in den Fall einlesen müssen und mit Ihnen die Angelegenheit besprechen, je nach Aufwand wird daher womöglich ein anderes Honorar vereinbart.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Fristsetzungsanträge nach TP1 RATG verrechnet werden, je nach Höhe des Streitwerts kommt also eine gewisse Summe heraus.
Ihr Anwalt wird sich aber auch in den Fall einlesen müssen und mit Ihnen die Angelegenheit besprechen, je nach Aufwand wird daher womöglich ein anderes Honorar vereinbart.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Sehr geehrter Jodlbauer,
es ist ein Fristsetzungsantrag weil das Bundesverwaltungsgericht seit 8 Monaten keine Entscheidung über eine Visabeschwerde hinkriegt.
Ich denke, mehr als die Feststellung, dass das Gericht seit 2 Monaten über der Entscheidungsfrist liegt, ist eigentlich nicht nötig.
Also ich habe glaube gelesen, dass bei Visabeschwerden es einen Streitwert von 27.000 € hat. Ich habe den Tarifrechner genommen und TP 1 und den Streitwert von 27.000 € eingegeben.
Es kommen dann läppische 128,16 € raus.
Kann das tatsächlich sein?
Ich will ehrlich sein: Ich suche nur eine vernünftige Pauschalvergütung. Ich kann nunmal nicht einen Anwalt mit 1000 € Vorkasse mit time and material Vereinbarung beauftragen.
es ist ein Fristsetzungsantrag weil das Bundesverwaltungsgericht seit 8 Monaten keine Entscheidung über eine Visabeschwerde hinkriegt.
Ich denke, mehr als die Feststellung, dass das Gericht seit 2 Monaten über der Entscheidungsfrist liegt, ist eigentlich nicht nötig.
Also ich habe glaube gelesen, dass bei Visabeschwerden es einen Streitwert von 27.000 € hat. Ich habe den Tarifrechner genommen und TP 1 und den Streitwert von 27.000 € eingegeben.
Es kommen dann läppische 128,16 € raus.
Kann das tatsächlich sein?
Ich will ehrlich sein: Ich suche nur eine vernünftige Pauschalvergütung. Ich kann nunmal nicht einen Anwalt mit 1000 € Vorkasse mit time and material Vereinbarung beauftragen.
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