NahVersG, UWG, KArtG - Lieferant erzwingt Alleinstellung

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LeuErw
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NahVersG, UWG, KArtG - Lieferant erzwingt Alleinstellung

Beitrag von LeuErw » 12.03.2017, 20:44

Ein Lieferant (ein landwirtschaftlicher Betrieb) eines speziellen Produktes, das im Bezrik sehr gefragt und bekannt ist (90 % Marktanteil in diesem Raum an diesem Produkt) sieht bei Lieferung, dass ein neuer günstigerer Lieferant (nicht aus dem Bezirk) im Einzelhandelsgeschäft vorhanden ist. Auch wenn der Anteil der verkauften Ware bei 100:1 (1 für den neuen Lieferanten) liegt, meint er gegenüber den Mitarbeitern, der Chef soll sofort anrufen, er "werde den Spieß umdrehen". Davor fanden Preisverhandlungen statt, die nicht gefruchtet haben. Ersatzlieferanten gibt es bis auf den nicht regionalen keine. Das Produkt hat somit ein Alleinstellungsmerkmal die geschätzte Regionalität bei einem in dieser Region speziellem Produkt!
Beim Anruf erklärt der Lieferant, ab sofort nicht mehr liefern zu werden, da der Einzelhändler "mit dem Produkt von B nun eh bestens versorgt sei". Dies ist nicht der Fall (100:1). Im selben Ort gibt es einen weiteren Einzelhändler, mehrer Gasthäuser - alle beliefert der Lieferant weiterhin. Einzig diesen Einzelhändler nicht mehr. Telefonat und Aussage gegenüber den Mitarbeitern sind - wenn auch nicht erlaubt - beweisbar.
Inwieweit ist gegen dieses mE sittewidrige erzwingen einer Monopolstellung im Einzelhandelsgeschäft durch den Lieferanten durch Lieferstop mittels Unterlassung erzwingbar? Ohne Führung dieses Produktes leidet eine ganz Sortimentskette (in diesem Fall Feinkost) und ist davon auszugehen, dass viele Kunden den gesamten Einkauf im benachbarten Geschäft tätigen werden. Somit ist dieses spezielle Sortiment sehr wichtig.
Einstweilige möglich?
Der Streit ergab sich übrigens durch eine Preisverhandlung, da der Lieferant bereits mehrmals im Vorjahr ohne erkennbaren Grund den Preis erhöht hat und schlussendlich der Einzelhändler den Preis an seine Kunden weitergeben musste, der zweite Einzelhändler dies aber nicht tat. Somit war die Frage im Raum, ob nur beim Einzelhändler der Preis so lange erhöht wurde, wie möglich. Der Landwirt (vulge ein echter "Bauer") reagiert bereits bei dieser Nachfrage höchst gereizt, man versuchte mit dem zweiten Produkt zumindest für die Kunden ein günstigeres Produkt anzubieten, was aber offensichtlich egal war. Jedoch wurde mit dem günstigeren Produkt einen neue Kundenschicht angesprochen und möchte man auch auf das günstigere Produkt nicht mehr verzichten. Gesprächsmöglichkeit seit Jahren gegen 0. Bauer möchte einfach tun und lassen was er möchte. Preis/Konkurrenz wird gleichsam sofort abgewürgt. Er verbreitet das auch im Ort um zusätzlich Druck auf die anderen Firmen auszuüben, sich keinesfalls einen zweiten Lieferanten zu suchen.
Tja, sowas gibt's wirlich noch im ländlichen Raum!



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