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NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks

Verfasst: 08.03.2017, 16:08
von rosenrot
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Verfasst: 08.03.2017, 19:18
von lexlegis
Wurde das nicht schon geklärt??

Hallo Forum-Gemeinde!

Ich habe eine Frage an einen Spezialisten:

Was soll ich tun, wenn ich einen Grundstücksnachbar schon das zweite Mal schriftlich und Eingeschrieben darum ersuche, mein Grundstück nicht mehr als Zufahrt zu benutzen, weil er sich Praktisch und auch Baurechtlich ohne Weiteres selber eine Zufahrt zu seinem eigenen Grundstück bauen kann.

Mein Grundstück (in Kärnten) ist vermessen, steht auch im Grenzkataster und das Recht auf Erssenheit ist auch nirgends Grundbücherlich eingetragen.

Kann der Nachbar mein Ersuchen so einfach ignorieren?? Cool

Bitte um eine Antwort.
Danke!!

Manannan:

Wenn dem Nachbarn kein Geh- und Fahrtrecht über Ihr Grundstück eingeräumt wurde, dann liegt Besitzstörung vor. Bei weiterem Zuwiderhandeln müssten Sie ihm mit Besitzstörungsklage drohen bzw eine solche beim Bezirksgericht einbringen.

Verfasst: 08.03.2017, 19:24
von lexlegis
Wenn der Nachbar trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht reagiert, bleibt Ihnen nur der Gang zum Gericht und eine Klage nach § 339 ABGB.

Verfasst: 08.03.2017, 21:04
von Hubert Neubauer
Bei mehrmaligen Befahren wird wohl eine Besitzstörungsklage verfristet sein. Besser Unterllasungsklage einbringen.

Seit wann fährt der Nachbar über Ihren Grund?

Verfasst: 10.03.2017, 15:14
von rosenrot
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NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks

Verfasst: 10.03.2017, 15:16
von rosenrot
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Verfasst: 12.03.2017, 11:11
von lexlegis
Wie wäre es zur Abwechslung einmal mit handeln, anstatt sich tatenlos hier ständig über das Verhalten des Nachbarn zu echauffieren?