NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks

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rosenrot
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NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks

Beitrag von rosenrot » 08.03.2017, 16:08

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Zuletzt geändert von rosenrot am 10.03.2017, 15:15, insgesamt 2-mal geändert.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.03.2017, 19:18

Wurde das nicht schon geklärt??

Hallo Forum-Gemeinde!

Ich habe eine Frage an einen Spezialisten:

Was soll ich tun, wenn ich einen Grundstücksnachbar schon das zweite Mal schriftlich und Eingeschrieben darum ersuche, mein Grundstück nicht mehr als Zufahrt zu benutzen, weil er sich Praktisch und auch Baurechtlich ohne Weiteres selber eine Zufahrt zu seinem eigenen Grundstück bauen kann.

Mein Grundstück (in Kärnten) ist vermessen, steht auch im Grenzkataster und das Recht auf Erssenheit ist auch nirgends Grundbücherlich eingetragen.

Kann der Nachbar mein Ersuchen so einfach ignorieren?? Cool

Bitte um eine Antwort.
Danke!!

Manannan:

Wenn dem Nachbarn kein Geh- und Fahrtrecht über Ihr Grundstück eingeräumt wurde, dann liegt Besitzstörung vor. Bei weiterem Zuwiderhandeln müssten Sie ihm mit Besitzstörungsklage drohen bzw eine solche beim Bezirksgericht einbringen.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 08.03.2017, 19:24

Wenn der Nachbar trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht reagiert, bleibt Ihnen nur der Gang zum Gericht und eine Klage nach § 339 ABGB.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 08.03.2017, 21:04

Bei mehrmaligen Befahren wird wohl eine Besitzstörungsklage verfristet sein. Besser Unterllasungsklage einbringen.

Seit wann fährt der Nachbar über Ihren Grund?

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 10.03.2017, 15:14

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rosenrot
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NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks

Beitrag von rosenrot » 10.03.2017, 15:16

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lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.03.2017, 11:11

Wie wäre es zur Abwechslung einmal mit handeln, anstatt sich tatenlos hier ständig über das Verhalten des Nachbarn zu echauffieren?

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