NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks
NICHT erlaubtes Befahren meines Grundstücks
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Zuletzt geändert von rosenrot am 10.03.2017, 15:15, insgesamt 2-mal geändert.
Wurde das nicht schon geklärt??
Hallo Forum-Gemeinde!
Ich habe eine Frage an einen Spezialisten:
Was soll ich tun, wenn ich einen Grundstücksnachbar schon das zweite Mal schriftlich und Eingeschrieben darum ersuche, mein Grundstück nicht mehr als Zufahrt zu benutzen, weil er sich Praktisch und auch Baurechtlich ohne Weiteres selber eine Zufahrt zu seinem eigenen Grundstück bauen kann.
Mein Grundstück (in Kärnten) ist vermessen, steht auch im Grenzkataster und das Recht auf Erssenheit ist auch nirgends Grundbücherlich eingetragen.
Kann der Nachbar mein Ersuchen so einfach ignorieren?? Cool
Bitte um eine Antwort.
Danke!!
Manannan:
Wenn dem Nachbarn kein Geh- und Fahrtrecht über Ihr Grundstück eingeräumt wurde, dann liegt Besitzstörung vor. Bei weiterem Zuwiderhandeln müssten Sie ihm mit Besitzstörungsklage drohen bzw eine solche beim Bezirksgericht einbringen.
Hallo Forum-Gemeinde!
Ich habe eine Frage an einen Spezialisten:
Was soll ich tun, wenn ich einen Grundstücksnachbar schon das zweite Mal schriftlich und Eingeschrieben darum ersuche, mein Grundstück nicht mehr als Zufahrt zu benutzen, weil er sich Praktisch und auch Baurechtlich ohne Weiteres selber eine Zufahrt zu seinem eigenen Grundstück bauen kann.
Mein Grundstück (in Kärnten) ist vermessen, steht auch im Grenzkataster und das Recht auf Erssenheit ist auch nirgends Grundbücherlich eingetragen.
Kann der Nachbar mein Ersuchen so einfach ignorieren?? Cool
Bitte um eine Antwort.
Danke!!
Manannan:
Wenn dem Nachbarn kein Geh- und Fahrtrecht über Ihr Grundstück eingeräumt wurde, dann liegt Besitzstörung vor. Bei weiterem Zuwiderhandeln müssten Sie ihm mit Besitzstörungsklage drohen bzw eine solche beim Bezirksgericht einbringen.
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