Darlehen bei Arbeitnehmerveranl. absetzen
Verfasst: 06.03.2017, 22:48
Hallo Forumsgemeinde!
Ich benötige bitte Eure Hilfe.
Es ist mir leider nicht KLAR ersichtlich, ob ich mein Bauspardarlehen für eine Mietkaufwohnung steuerlich absetzen kann.
Folgende Eckdaten zu meinem "Problem":
Ich habe eine Doppelhaushälfte 2015 (Unterzeichnung) gekauft und mit einem Bauspardarlehen finanziert.
Das Haus wurde 2005 von einer Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft errichtet. Ich bin der Zweitmieter, seit 2010.
In den letzten Jahren (Miete) habe ich immer eine Bestätigung der Genossenschaft erhalten, um meine Zahlung an die Genossenschaft von der Steuer "abzusetzen".
Nun möchte ich die AnV für 2016 machen und stecke fest...
Auf bmf.gv.at lese ich: "Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung."
Was gilt jetzt? Bisher, als Mieter, konnte ich etwas absetzen, jetzt als Käufer (mit Darlehen) nicht?
Ich danke euch im voraus für eure Hilfe!!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wieler
Ich benötige bitte Eure Hilfe.
Es ist mir leider nicht KLAR ersichtlich, ob ich mein Bauspardarlehen für eine Mietkaufwohnung steuerlich absetzen kann.
Folgende Eckdaten zu meinem "Problem":
Ich habe eine Doppelhaushälfte 2015 (Unterzeichnung) gekauft und mit einem Bauspardarlehen finanziert.
Das Haus wurde 2005 von einer Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft errichtet. Ich bin der Zweitmieter, seit 2010.
In den letzten Jahren (Miete) habe ich immer eine Bestätigung der Genossenschaft erhalten, um meine Zahlung an die Genossenschaft von der Steuer "abzusetzen".
Nun möchte ich die AnV für 2016 machen und stecke fest...
Auf bmf.gv.at lese ich: "Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung."
Was gilt jetzt? Bisher, als Mieter, konnte ich etwas absetzen, jetzt als Käufer (mit Darlehen) nicht?
Ich danke euch im voraus für eure Hilfe!!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wieler