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Darlehen bei Arbeitnehmerveranl. absetzen

Verfasst: 06.03.2017, 22:48
von Wieli
Hallo Forumsgemeinde!
Ich benötige bitte Eure Hilfe.
Es ist mir leider nicht KLAR ersichtlich, ob ich mein Bauspardarlehen für eine Mietkaufwohnung steuerlich absetzen kann.
Folgende Eckdaten zu meinem "Problem":
Ich habe eine Doppelhaushälfte 2015 (Unterzeichnung) gekauft und mit einem Bauspardarlehen finanziert.
Das Haus wurde 2005 von einer Gem. Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft errichtet. Ich bin der Zweitmieter, seit 2010.
In den letzten Jahren (Miete) habe ich immer eine Bestätigung der Genossenschaft erhalten, um meine Zahlung an die Genossenschaft von der Steuer "abzusetzen".
Nun möchte ich die AnV für 2016 machen und stecke fest...
Auf bmf.gv.at lese ich: "Nicht abgesetzt werden kann der Ankauf einer bereits fertig gestellten (errichteten) Eigentumswohnung."
Was gilt jetzt? Bisher, als Mieter, konnte ich etwas absetzen, jetzt als Käufer (mit Darlehen) nicht? :?:
Ich danke euch im voraus für eure Hilfe!!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wieler

Verfasst: 07.03.2017, 12:34
von Eigenbau
S.G. Herr Wieler,

Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung!

Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung z.B. Genossenschafts- oder Gemeindewohnung sind als Sonderausgaben absetzbar.

Es muss im Inland sein und ganzjährig bewohnbar.

Sie können daher die Rückzahlung des Bauspardarlehens abschreiben.

Ich darf Ihnen noch den Tipp geben sich beim Finanzamt das Steuerbuch - Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 - zu besorgen.

Liegt kostenlos auf - können aber beruhigt bereits die Arbeitnehmerveranlagung 2016 durchführen -.

Hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

LG
Eigebau