Privater Arbeitsauftrag: Kunde zahlt nicht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_267
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2017, 21:08

Privater Arbeitsauftrag: Kunde zahlt nicht

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_267 » 04.03.2017, 21:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich biete meine Programmier Fähigkeiten im Internet an, um meine Kenntnisse zu erweitern und etwas
dazu zu verdienen. Anfang Januar kam ein Interessent und beauftragte mich, eine Homepage zu entwickeln. Die
Konversation lief über Skype (Messenger Dienst). Anfang Februar war ich fertig und gab ihm bescheid. Wir waren immer
in Kontakt und er war bei der Entwicklung maßgeblich dabei, da ich nach seinen Wünschen vorging.

Seit einem Monat renne ich ihm nun nach, da er immer Ausreden parat hat. Heute habe ich ihm etwas mehr Druck gemacht und dann meinte
er, er löst das Arbeitsverhältnis auf, da ich ohnehin keine Chance hätte, da wir keinen schriftlichen Arbeitsvertrag in dem Sinne haben.

Meine Frage nun, habe ich irgendwelche Chancen? Ich kenne seine Privaten Details, Email usw. Kann ich irgendetwas machen oder habe
ich das Recht, das Geld einzutreiben?

Bitte helft mir! Ich weiß, ich war dumm, keinen Arbeitsvertrag zu machen, jedoch war es eine eher kleine Sache (circa 250€) und es war
mir zu Aufwändig, das Rechtlich abzusichern.

PS: Der Kunde hat die Ware noch nicht erhalten, da wie normalerweise immer, zuerst bezahlt wird. Jedoch wurden extrem viele Arbeitsstunden in die Homepage
investiert.

Mit freundlichen Grüßen
Tony



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 05.03.2017, 18:54

Verträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Darauf kann sich der Vertragspartner nicht ausreden. Eine Leistung wurde vereinbart und erbracht und Ihnen steht somit auch der vereinbarte Entgelt zu.
Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ich gehe davon aus, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben?

a684dd572b1887661782981659331eed_267
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2017, 21:08

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_267 » 05.03.2017, 19:26

Erstmal vielen Dank für die Hilfe.

Nein, ich besitze keine RS-Versicherung, weswegen ich noch am überlegen bin,
ob es sich lohnt und wie die Chancen stehen.

Desweiteren redet sich derjenige nun hinaus, dass er die Ware noch nicht erhalten hat und deswegen auch nichts bezahlen muss. Er hat jedoch das komplette Design der Homepage erhalten und den restlichen Teil (Programmierte Homepage) würde er nach Zahlungseingang erhalten. Das haben wir außerdem im vorhinein ausgemacht und er hat der Bedingung zugestimmt.

Was würdet ihr tun? Muss ich etwas beachten (Rechnung, First, ...) oder stehen meine Chancen ohnehin nicht gut?

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.03.2017, 18:04

Entgegen der Ansicht Ihres Auftraggebers ist auch ein mündlicher Vertrag gültig und bindend (§ 883 ABGB). Das gilt auch für eine Abmachung via Skype, auch wenn diese nur im Chat zu Stande kam.

Das Ganze klingt für mich nach einem Werkvertrag nach §§ 861, 1151 ABGB, wonach Sie dem Auftraggeber einen gewissen Erfolg (fertigte Webseite) geschuldet haben.

Diesen haben Sie (wie vereinbart) erbracht.

Gemäß § 1152 ABGB steht Ihnen ein angemessenes Entgelt zu, solange nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

Die Vorsicht des Auftraggebers ist nicht unbegründet, denn natürlich hat jeder Vertragsteil Interesse daran, dass er, nachdem er etwas gegeben hat, auch etwas erhält. Ist eine Leistungserbringung Zug um Zug aber nicht möglich (§ 471 ABGB), kann auch ein Treuhänder in Erwägung gezogen werden. Bei einem Betrag von 250 Euro zahlt sich dieser allerdings nicht aus. Da Sie ja bereit sind zu leisten und dies damals an die (ausgemachte) Bedingung (mit der er einverstanden war) knüpften, dass er den ausstehenden Betrag bezahlen, muss, können Sie hier auf Erfüllung klagen und auch Schadenersatz geltend machen (§ 918 ABGB).

Setzen Sie ihm noch eine angemessene Frist und unternehmen Sie dann weitere rechtliche Schritte.

Ich sehe durchwegs gute Chancen auf Ihrer Seite!

a684dd572b1887661782981659331eed_267
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2017, 21:08

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_267 » 06.03.2017, 18:52

Vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 66 Gäste