Zahlungen und Inkasso

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JUSLINE
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Zahlungen und Inkasso

Beitrag von JUSLINE » 22.03.2006, 19:04

Liebe Jusline Leser!



Ein Freund von mir hatte vergessen den Zahlungen der Rundfunkgebühren nachzukommen. Er ist soweit ich weiß ca. 6 Monate im Rückstand.

Ein Inkassobüro verlangt zuzuglich zu den Rundfunkgebühren relativ hohe zusätzliche Kosten.

Meine Frage ist nun: Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man die Rechnungen auf keine Fall an das Inkassobüro zahlen sollte, sondern direkt in diesem Fall an die GIS.

Der Bekannte meinte, dass das Inkasso Unternehmen keinen rechtlichen Rückhalt hat. Da ja die Kosten von der GIS "gemacht" wurden. Um es so auszudrücken, die Unwissenden zahlen an das Inkasso Unternehmen Geld obwohl sie das rechtens nicht müßten.



Ich könnte mir gut vorstellen das er Recht damit hat, aber ganz sicher bin ich nicht... :-)



Ich hoffe ihr könnt mir bzw. meinem Freund weiterhelfen.

Soll er den Rat meines Bekannten folgen?




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JUSLINE
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RE: Zahlungen und Inkasso

Beitrag von JUSLINE » 06.04.2006, 19:24

Der Schuldner hat an das Inkassobüro nichts zu zahlen.

Sollte der Fall auftreten daß der Schuldner einmal nicht den gesamten offenen Betrag zahlen kann, dann tuts auch die Bezahlung eines angemessenen Teilbetrages an den Gläubiger (nicht das Inkassobüro).

Auch wenn schon Beträge vom Inkassobüro gefordert werden, auf keinen Fall die Inkassokosten auch überweisen.



Es muss nichtmal eine Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger ausgemacht werden, denn wenn der Richter sieht daß rgelmässig zurückgezahlt wird, gibt es keinen Anlass für ihn eine Klagseinbringung zu genehmigen.



Sollten jedoch bis zur Klage keine Einzahlungen durchgeführt worden sein, dann muss der Schuldner auch die Inkassokosten übernehmen. Aber dann ist er auch selber schuld, die Klagseinbringung erfolgt erst nach Monaten und das ist genug Zeit.



Auf keinen Fall eine Ratenvereinbarung mit dem Inkassobüro ausmachen. Das wird meistens mit einem Schuldeingeständniss verbunden und somit ist die Inkassoforderung vor Gericht rechtskräftig.



MfG



Wolfgang LEBINGER


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