Seite 1 von 1

Konsumentenschutzgesetz

Verfasst: 01.03.2017, 21:04
von danunt
Ist es richtig daß bei einem Unternehmer (erste unternehmerische Tätigkeit) der zB. einen Familienbetrieb übernommen hat, und dafür einen neuen Kredit zur Umschuldung aufgenommen hat, das KSchG zur Anwendung kommt da es sich hierbei um ein Gründungsgeschäft handelt??

Danke

Verfasst: 02.03.2017, 00:56
von lexlegis
Könnte man so sehen.

Schutzzweck des § 1 Abs 3 KSchG könnte unter anderem die (noch schützenswerte) mangelnde Unwissenheit der natürlichen Personen, die erst kürzlich ein Unternehmen übernommen und für dieses ein Rechtsgeschäft geschlossen haben, sein.

In § 1 Abs 3 KSchG bezog der Gesetzgeber nämlich auch den (unversierten) künftigen Unternehmer ein, der Vorbereitungsgeschäfte für seine unternehmerische Tätigkeit abschließt.

Für eine genaue Beurteilung bräuchte man aber mehr Infos.

OGH:
6Ob219/97t; 2Ob178/05y; 8Ob40/06z

Verfasst: 02.03.2017, 11:49
von danunt
Danke für die schnelle Antwort!

Trifft dies auch zu wenn der Kredit kurz nach beginn der Selbstständigkeit unterzeichnet wurde?(ca. 1 Monat später)

Aber natürlich wurde schon vorher (Zeitgleich ) mit der Bank verhandelt, denn ohne Kredit hätte die Selbstständigkeit ja gar nicht beginnen können!!