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"Betreten der Bahnsteige" und Kontrolle von Fahrka

Verfasst: 27.02.2017, 19:16
von Das_Pseudonym
Also es kommt immer wieder vor das ÖBB PVA Personal ausserhalb der Züge kontrolliert.

Die Bahnhöfe gehören der ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH.

Wie einige von euch wissen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Reg ... 17753.html
Betreten der Bahnsteige

§ 14. Bahnsteige können grundsätzlich ohne Fahrausweis betreten werden, ausgenommen es sind klar erkennbare Bahnsteigsperren eingerichtet.
Gut Bahnsteigsperren gibt es keine bei uns. :wink: Dann steht auch drinnen.
Fahrausweise

(3) Die Fahrgäste müssen
1. bis zum Ende der Fahrt mit einem Fahrausweis versehen sein und diesen bis zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge aufbewahren,
Das bedeutet natürlich auch das ich ausserhalb der der Zu- und Abgänge keinen Fahrausweis mehr benötige.

Jetzt stellt sich die frage mit welchen Recht werden die Leute angehalten da:
a) Ich zum Betreten des Bahnsteig keinen Fahrschein benötige kann ich beim verlassen ja auch keinen her zeigen.
b) da ich den Fahrschein ja nur bis zu den der Zu- und Abgänge (= Stiegen) haben muss kann ich den Fahrausweis ja dannach nicht mehr her zeigen.

Abgesehen davon wenn ich nicht mit den Zug fahre habe ich ja nichts mit der ÖBB PVA zu tun.

Dann anhalten dürfen sie mich ja auch nicht.
Anzeige- und Anhalterecht

(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
die Strafbare handlung könnte gemeint sein das erschleichen von Leistungen nur wenn sie nicht mal sehen das man aus den Zug ausgestiegen ist dürfen sie mich ja nicht anfassen?!