Prokurist

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chriswind80
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Prokurist

Beitrag von chriswind80 » 27.02.2017, 18:11

Folgender Fall: Frau X ist Prokuristin der „GmbH A Salzburg“, welche eine Zweigniederlassung der GmbH A ist, deren Hauptsitz in Wien liegt. Als Frau X beruflich zufällig am Sitz der GmbH A in Wien weilt, unterschreibt sie aufgrund der Dringlichkeit und der Abwesenheit des dortigen Geschäftsführers schnell einen Vertrag als Prokuristin der „GmbH A Salzburg“. Der Geschäftsführer erkennt nach seiner Rückkehr nach Wien, dass dieser Vertrag für die GmbH A äußerst ungünstig ist. Worauf könnte sich der Geschäftsführer berufen, sodass die GmbH A nicht an den Vertrag gebunden wird.


Nun meine Frage:

1. Kann der Geschäftsführer berufen:

ist Frau X ermächtigt als Prokuristin der „GmbH A Salzburg" einen Vertrag in der Zweigniederlassung der GmbH A ist, deren Hauptsitz in Wien liegt, zu unterzeichnen?

2. Kann der Geschäftsführer berufen:

Vertrag für die GmbH A äußerst ungünstig ist und daher ist Prokurist belangbar?

Kann der Geschäftsführer auf:

Vertragskorrektur bei Irrtum, Unmöglichkeit (Teilunmöglichkeit), Erlaubtheit, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot usw. plädieren.

3. Oder tritt ,§ 10 KSchG Umfang der Vertretungsmacht und mündliche Zusagen, in Kraft?

Ich komme leider nicht auf den finalen Lösungssatz. Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke im voraus für Ihre Hilfe!



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