Kaufvertrag Kfz
Verfasst: 19.02.2017, 22:19
Guten Abend,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:
1. Ist dieser Vertrag in irgendeiner Form rechtswidrig?
http://pasteall.org/pic/index.php?id=112737
2. Greift bei dem Schadensfall die Gewährleistungspflicht des Händlers?
Dazu folgende Beschreibung:
Das Kfz wurde gebraucht in D gekauft vor ca. 1 Monat.
Am Tag des Kaufs wurde eine HU-Überprüfung (gleicht §57a Überprüfung) von einer Kfz-Überprüfungsstelle im Ort des Verkäufers durchgeführt, bei der das Fahrzeug, bis auf einen kleinen Mangel in Ordnung war (Gutachten vorh.).
Es wurden seither etwa 1500km damit zurückgelegt.
Bei dem Schaden handelt es sich wahrscheinlich um einen Schaden der Fahrzeug-Elektrik (genauere Beschreibung folgt nach Diagnose des Kfz-Fachbetriebes).
3. Wie "leicht/schwer" ist es die Forderung auf Gewährleistung durchzusetzen, falls der Verkäufer sich "weigert" dem Anspruch, falls vorhanden, gerecht zu werden?
4. evtl. wichtig zu erwähnen: Gerichtsstand wäre München, das Kfz ist Bj. 2013 und es wurden alle Service bei einer Fachwerkstätte durchgeführt (zuletzt im Okt. ´16), Laufleistung etwa 140tkm (ca. 4tkm seit dem letzten Service), Kfz war bei der Probefahrt i. O. und bis jetzt unauffällig;
Sollten weitere Fakten für die Bewertung des Falles vonnöten sein, bitte einfach Anfragen!
Vielen Dank für alle Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Fritzel
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:
1. Ist dieser Vertrag in irgendeiner Form rechtswidrig?
http://pasteall.org/pic/index.php?id=112737
2. Greift bei dem Schadensfall die Gewährleistungspflicht des Händlers?
Dazu folgende Beschreibung:
Das Kfz wurde gebraucht in D gekauft vor ca. 1 Monat.
Am Tag des Kaufs wurde eine HU-Überprüfung (gleicht §57a Überprüfung) von einer Kfz-Überprüfungsstelle im Ort des Verkäufers durchgeführt, bei der das Fahrzeug, bis auf einen kleinen Mangel in Ordnung war (Gutachten vorh.).
Es wurden seither etwa 1500km damit zurückgelegt.
Bei dem Schaden handelt es sich wahrscheinlich um einen Schaden der Fahrzeug-Elektrik (genauere Beschreibung folgt nach Diagnose des Kfz-Fachbetriebes).
3. Wie "leicht/schwer" ist es die Forderung auf Gewährleistung durchzusetzen, falls der Verkäufer sich "weigert" dem Anspruch, falls vorhanden, gerecht zu werden?
4. evtl. wichtig zu erwähnen: Gerichtsstand wäre München, das Kfz ist Bj. 2013 und es wurden alle Service bei einer Fachwerkstätte durchgeführt (zuletzt im Okt. ´16), Laufleistung etwa 140tkm (ca. 4tkm seit dem letzten Service), Kfz war bei der Probefahrt i. O. und bis jetzt unauffällig;
Sollten weitere Fakten für die Bewertung des Falles vonnöten sein, bitte einfach Anfragen!
Vielen Dank für alle Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Fritzel