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Rechnung

Verfasst: 16.02.2017, 03:10
von mgimmo04
Grüß Euch!

Ich habe im Jahr 2015 eine Dachdeckerfirma beauftragt um bei mir zu Hause die Dachterrasse zu sanieren. Diese Arbeiten wurde im Herbst 2015 zu meiner Zufriedenheit fertiggestellt. Ich habe bis dato (Feb. 2017) keine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderungen bekommen (Die Firma gibt es aber noch).
Gibt es eine Verjährigung bei Rechungen? Wenn Ja, welcher Zeitraum? Ich meine z.B. die Rechnung kommt 3 jahre später - muss diese dann bezahlt werden oder nicht?

Danke für Eure Hilfe, LG

Verfasst: 16.02.2017, 10:54
von lexlegis
Die Dachdeckerfirma hatte Ihnen gegenüber eine gewisse Erfolgsschuld (Dach decken / sanieren). Ein Werkvertrag nach §§ 861, 1151 ABGB ist zu bejahen.

Verjährungsfrist beträgt gemäß § 1486 Z 1 ABGB

3 Jahre.

MfG
lexlegis