Haushaltsversicherung
Verfasst: 14.02.2017, 21:01
Eine Frage an die Rechtsexperten in einem verzwickten Fall:
Bei einem bereits außer Streit stehendem Versicherungsfall aus einer Haushaltsversicherung, entsteht ein Schaden von ca. 8000,-- Euro für Einrichtungsgegenstände usw. Bei dem Brand wird auch der Familienhund beschädigt/verletzt. (Brandwunden, Rauchgasvergiftung) Die Tierarztkosten belaufen sich auf rund 2000 Euro.
In den von mir genau studierten Versicherungsbedingungen wird von Wohnungsinhalt bzw. Gegenständen des persönlichen Gebrauchs/Verbrauchs gesprochen. Ein Haustier wird nicht aus- oder eingeschlossen. Da rechtlich das Tier eine Sache ist habe ich den Schaden der Versicherung gemeldet.
Diese steht aber, entgegen des Rechts auf dem Standpunkt, dass der Hund eine Sache, sondern ein Lebewesen sei und daher nicht versichert. Gleichzeitig wird aber zugegeben, dass ein solcher Fall in den Bedingungen nicht berücksichtigt ist.
Welche Chancen geben die hier anwesenden Juristen einer Klage in dieser Angelegenheit?
Oder andere, theoretische Annahme:
Der Wachhund wird im Zuge eines Einbruchs von den Tätern durch Gift überwunden, vergleichbar mit der Beschädigung einer Alarmanlage.
Besten Dank für die Stellungnahmen
Tellme
Bei einem bereits außer Streit stehendem Versicherungsfall aus einer Haushaltsversicherung, entsteht ein Schaden von ca. 8000,-- Euro für Einrichtungsgegenstände usw. Bei dem Brand wird auch der Familienhund beschädigt/verletzt. (Brandwunden, Rauchgasvergiftung) Die Tierarztkosten belaufen sich auf rund 2000 Euro.
In den von mir genau studierten Versicherungsbedingungen wird von Wohnungsinhalt bzw. Gegenständen des persönlichen Gebrauchs/Verbrauchs gesprochen. Ein Haustier wird nicht aus- oder eingeschlossen. Da rechtlich das Tier eine Sache ist habe ich den Schaden der Versicherung gemeldet.
Diese steht aber, entgegen des Rechts auf dem Standpunkt, dass der Hund eine Sache, sondern ein Lebewesen sei und daher nicht versichert. Gleichzeitig wird aber zugegeben, dass ein solcher Fall in den Bedingungen nicht berücksichtigt ist.
Welche Chancen geben die hier anwesenden Juristen einer Klage in dieser Angelegenheit?
Oder andere, theoretische Annahme:
Der Wachhund wird im Zuge eines Einbruchs von den Tätern durch Gift überwunden, vergleichbar mit der Beschädigung einer Alarmanlage.
Besten Dank für die Stellungnahmen
Tellme