Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Unterstützung bei folgender Frage:
Ist-Situation: Ehemann und Ehefrau besitzen ein Haus mit Grundstück zu je 50%. Der Ehemann verstirbt. Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie Sohn 1 und Sohn 2 in Frage.
Würden nun sowohl Sohn 1 als auch Sohn 2 das Erbe des Vaters ausschlagen, so würde der Besitz des Ehemannes auf die Ehefrau übergehen und diese besitzt somit 100%.
Was passiert nun beim nachfolgenden Tod der Ehefrau? Sind Sohn 1 und Sohn 2 trotz Ausschlagens des ersten Erbfalles beim Tod der Mutter wieder voll erbberechtigt? Erhalten die beiden Söhne also jeweils 50% ?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Erbfolge nach Nichtantritt eines vorangegangenen Erbes
Sohn 1 und Sohn 2 haben auf den Nachlass des Vaters verzichtet. Die 50% am Haus gehen also in das Eigentum der Mutter über.
Stirbt die Mutter, handelt es sich um einen gesondert anzusehenden Erbfall und die Söhne erben (sofern sie auch nicht hierauf verzichtet haben) gesetzlich jeweils die Hälfte des Vermögens.
Stirbt die Mutter, handelt es sich um einen gesondert anzusehenden Erbfall und die Söhne erben (sofern sie auch nicht hierauf verzichtet haben) gesetzlich jeweils die Hälfte des Vermögens.
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