Mein Kollege arbeitet und wohnt in Österreich . Seine Familie lebt in Polen. Bis jetzt hat er hier die Familienbeihilfe für seine 2 Kinder bezogen.
Jetzt fordert das Finanzamt eine Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe ( von 4-12.2016 )...mit der Begründung, dass er in Polen ein Anspruch auf diese Leistung hat.
In Polen bekommt er aber nichts, weil er im Ausland arbeitet.
Hat sich seit 2016 bzl. Familienbeihilfe für Kinder im Ausland etwas geändert ? Kann mit jemand eine Auskunft geben?
Danke.
Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Maßgeblich ist hier § 4 Familienlastenausgleichsgesetz.
Dieser sieht vor, dass kein Anspruch auf FBH besteht, wenn im Ausland ein Anspruch auf eine gleichartige Leistung besteht. Da dieser Anspruch in Polen nach Ihrer Schilderung aber nicht besteht, kann Ihr Kollege die FBH nochmals beantragen und das darlegen.
Jedenfalls sollte Ihr Kollege aber eine Ausgleichszahlung nach § 4 Abs 2 Familienausgleichsgesetz beantragen.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Maßgeblich ist hier § 4 Familienlastenausgleichsgesetz.
Dieser sieht vor, dass kein Anspruch auf FBH besteht, wenn im Ausland ein Anspruch auf eine gleichartige Leistung besteht. Da dieser Anspruch in Polen nach Ihrer Schilderung aber nicht besteht, kann Ihr Kollege die FBH nochmals beantragen und das darlegen.
Jedenfalls sollte Ihr Kollege aber eine Ausgleichszahlung nach § 4 Abs 2 Familienausgleichsgesetz beantragen.
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