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Produktbezeichnung im Heissgetränkeautomaten

Verfasst: 15.03.2006, 11:29
von JUSLINE
Grüss Gott !

Ein Kunde von mir hat mich auf eine unkorrekten Produktauszeichnung eines Mitbewerbers angesprochen.

Der Mitbewerber lobt ein Heissgetränkeprodukt (richtigerweise Heissgetränk mit Blutorangengeschmack) als Blutorangentee in seinen Getränkeautomaten aus.

Da das angeboten Getränk jedoch keinerlei Teeinhaltsstoffe ausweist (solche Tee's gibt es, kosten aber mehr) möchte er aus Wettbewerbsgründen dagegen vorgehen.

Meine Frage: welche Möglichkeiten hat er, wo kann er Beschwerde/Klage einreichen ?



Ich ersuche um dringende Antwort.



Herzlichen Dank im Voraus.



mfg

Calapuno747




RE: Produktbezeichnung im Heissgetränkeautomaten

Verfasst: 23.03.2006, 11:40
von Grupo1
Ein solcher Verstoss gegen die Verpflichtung zur korrekten Bezeichnung kann mit den Instrumentarien des Wettberwerbsrechtes bekämpft werden.



Ihr Kunde kann dem Mitbewerber z.B. ein anwaltliches Aufforderungsschreiben samt Unterlassungserklärung zukommen lassen und wenn das nichts nützt, auf Unterlassung + Schadensersatz + allf. Veröffentlichung klagen.





Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

www.grupo.at