Wie sieht es rechtlich bei folgendem Fall (Österreich) aus:
Der Arbeitgeber X hat eine Zusatzpensionsversicherung für Herrn Y abgeschlossen. Diese wurde an den neuen Arbeitgeber Z weitergegeben und wäre Herrn Y zu Pensionsantritt (Rente) zugestanden. Wie sich aber nun herausstellte, hat der neuer Arbeitgeber Z diese vom vorherigen Arbeitgeber X abgeschlossene Zusatzversicherung, die auf Herrn Y lautete, storniert und sich das Geld einbehalten.
Ist dies rechtlich möglich? Wie kann man dagegen vorgehen?
Vielen Dank!
Zusatzversicherung vom neuen Arbeitgeber storniert
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Sehr geehrter Fragesteller,
Für die möglichen Rechtsfolgen des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts müsste man wissen auf welcher Rechtsgrundlage der Abschluss und die Übernahme der Zusatzversicherung erfolgten.
War das arbeitsvertraglich vereinbart?
Der Arbeitgeber kann sich keinesfalls die Versicherungssumme einfach behalten. das hat wahrscheinlich sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Ohne genauere Kenntnis der Unterlagen kann jedoch keine vernünftige Auskunft gegeben werden.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Für die möglichen Rechtsfolgen des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts müsste man wissen auf welcher Rechtsgrundlage der Abschluss und die Übernahme der Zusatzversicherung erfolgten.
War das arbeitsvertraglich vereinbart?
Der Arbeitgeber kann sich keinesfalls die Versicherungssumme einfach behalten. das hat wahrscheinlich sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Ohne genauere Kenntnis der Unterlagen kann jedoch keine vernünftige Auskunft gegeben werden.
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Vielen Dank für die rasche Antwort. Es hilft schon sehr weiter, zu wissen, dass sich der Arbeitgeber die Versicherungssumme nicht einfach einbehalten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Jodlbauer hat geschrieben:Sehr geehrter Fragesteller,
Für die möglichen Rechtsfolgen des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts müsste man wissen auf welcher Rechtsgrundlage der Abschluss und die Übernahme der Zusatzversicherung erfolgten.
War das arbeitsvertraglich vereinbart?
Der Arbeitgeber kann sich keinesfalls die Versicherungssumme einfach behalten. das hat wahrscheinlich sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Ohne genauere Kenntnis der Unterlagen kann jedoch keine vernünftige Auskunft gegeben werden.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
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