Was, wenn ein Testament nach der Einantwortung auftaucht?
Verfasst: 29.01.2017, 13:06
Da ja meine erste Frage überwältigend viele Antworten gebracht hat, formuliere ich gleich meine zweite.
Was passiert, wenn nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, zu dem kein Testament vorgelegen hat, doch noch ein gültiges Testament auftaucht?
Falls das Testament dann überhaupt noch eine Rolle spielt: Müssen die Erben ggf. weitere Erben entschädigen? Wenn sie das nicht mehr können, weil geerbte Gegenstände verkauft wurden bzw. das geerbte Geld verbraucht wurde?

Was passiert, wenn nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, zu dem kein Testament vorgelegen hat, doch noch ein gültiges Testament auftaucht?
Falls das Testament dann überhaupt noch eine Rolle spielt: Müssen die Erben ggf. weitere Erben entschädigen? Wenn sie das nicht mehr können, weil geerbte Gegenstände verkauft wurden bzw. das geerbte Geld verbraucht wurde?