Da ja meine erste Frage überwältigend viele Antworten gebracht hat, formuliere ich gleich meine zweite.
Was passiert, wenn nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, zu dem kein Testament vorgelegen hat, doch noch ein gültiges Testament auftaucht?
Falls das Testament dann überhaupt noch eine Rolle spielt: Müssen die Erben ggf. weitere Erben entschädigen? Wenn sie das nicht mehr können, weil geerbte Gegenstände verkauft wurden bzw. das geerbte Geld verbraucht wurde?
Was, wenn ein Testament nach der Einantwortung auftaucht?
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Sehr geehrter Fragesteller,
Taucht nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens noch ein Testament auf, kann dieses trotzdem berücksichtigt werden. Es muss dann aber das Erbrecht mittels Erbschaftsklage geltend gemacht werden. Grundsätzlich verjährt die Klage erst nach 30 Jahren, wenn zuvor aufgrund eines anderen Testaments geerbt wurde schon nach 3 Jahren.
Auch wenn die geerbten Sachen bereits verkauft wurden kann die Klage angestrebt werden, es tritt dann Stelle der Sachen die geerbt wurden das dafür erhaltene bzw Wertersatz.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Taucht nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens noch ein Testament auf, kann dieses trotzdem berücksichtigt werden. Es muss dann aber das Erbrecht mittels Erbschaftsklage geltend gemacht werden. Grundsätzlich verjährt die Klage erst nach 30 Jahren, wenn zuvor aufgrund eines anderen Testaments geerbt wurde schon nach 3 Jahren.
Auch wenn die geerbten Sachen bereits verkauft wurden kann die Klage angestrebt werden, es tritt dann Stelle der Sachen die geerbt wurden das dafür erhaltene bzw Wertersatz.
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