Gehaltspfändung einer nicht bekannten Leistung/Rechnung
Verfasst: 24.01.2017, 16:11
Hallo,
ich ersuche um eure Expertise wie ich mich in folgendem Fall verhalten soll.
Durch einen Erbfall benötigter/mir zugewiesener Notar wurde Mitte 2014 mit der Abhandlung dieser beauftragt.
Ein Teil der Honorarnoten zu diesem Auftrag ergingen an meinen alten Wohnsitz. Ein zweiter Teil der Rechnungen/Bestätigungen wurde nach meiner nachweisbaren Bekanntgabe eines Hauptwohnsitzwechsels bereits an die neue Adresse gesendet. Alle Rechnungen wurden unmittelbar beglichen und der Fall schien für mich abgeschlossen (Herbst 2014).
Mitte 2016 informierte mich mein Arbeitgeber über einen Gehaltspfändungsbescheid mit dem oben genannten Notariat als Gläubiger. Wie Ihr euch vorstellen könnt, war ich sehr verwundert - da ich seit der letzten Honorarnote in 2014 keine weitere Post, Mail oder auch telefonischen Kontakt mit dem Notariat mehr hatte und auch keine Leistungserfüllung/Honorarnote mehr erwartete.
Ich habe mich noch am selben Tag mich mit dem Notariat in Verbindung gesetzt und gebeten die Gehaltspfändung zu stoppen und mich über den vermeintlichen Auftrag/Leistungsumfang in Kenntnis zu setzten. Von der Dame aus dem Sekretariat wurde ich darauf verwiesen, dass der Herr Notar die nächsten 4 Wochen auf Urlaub sei und Sie nichts machen kann (ich habe zur Sicherheit nach dem Gespräch auch per E-Mail selbiges gefordert).
Am nächsten Tag war ich am zuständigen Gericht vorständig und habe den Fall geschildert und gefragt warum ich darüber nicht persönlich informiert wurde. Es konnte mir jedoch nur mitgeteilt werden, dass auch der Bescheid der Gehaltspfändung auf die Adresse meines alten Hauptwohnsitzes (bis 2014) ausgestellt ist. Trotz meiner Intervention mit meinem Auszug aus dem ZMR, welcher belegt, dass ich bereits seit fast zwei Jahren einen neuen Hauptwohnsitz habe, wurde ich darauf verwiesen, dass die Einspruchsfrist bereits verstrichen sei und daher von Seiten des Gerichtes nichts gemacht werden kann.
Noch am selben Tag (einen Tag nach Information durch meinen Arbeitgeber) habe ich wiederholt im Notariat angerufen und um Stilllegung des Verfahrens und um Übermittlung der Leistungsbeschreibung gebeten. Nun wurde ich vom Sekretariat an einen Anwalt (den Forderungsbetreiber) verwiesen. Dieser hat nach meinem Einspruch und nach Rücksprache mit dem Gläubiger das Gehaltspfändungsverfahren vorübergehend eingestellt.
Nach dem Urlaub des Notars habe ich mich wiederholt um die Klärung der Sache bemüht. Der Notar hat mir angeboten ich solle einfach die Hälfte der Forderung bezahlen und das unverzüglich, ansonsten solle ich mir das mit seinem Anwalt (dem Forderungsbetreiber) ausmachen. Wie aus der Gehaltspfändung hervorgeht entspricht dieser Betrag jedoch mittlerweile fast dem dreifachen der ursprünglichen Forderung - und das für eine Leistung, für die mir auch nach wiederholter Aufforderung, keine Rechnung oder Leistungsbeschreibung ausgestellt wurde (mit Ausnahme des mir vom Arbeitgeber bekannt gemachten Gehaltspfändungsbescheids).
Der Anwalt hat mir nach erneuter Intervention mitgeteilt, dass mein Hauptwohnsitz seiner Information nach immer noch die alte Adresse sei und meine "Ausrede" nicht gelte. Auf meine Nachfrage hin hat der Anwalt die Information nicht aus dem ZMR, sondern aus einer anderen, mir nicht bekannten Quelle (laut Anwalt aus einer Insolvenz-/Bonitätskartei?). Wir sind dann so verblieben, dass ich meinen Melderegisterauszug an Ihn senden werde und wir danach die weitere Vorgehensweise besprechen.
Bereits am selben Tag habe ich dem Anwalt meinen Melderegisterauszug gesendet und um einen Vorschlag über die weitere Vorgehensweise gebeten.
Bis gestern habe ich nichts mehr von dieser Sache gehört und da ich bis dahin weder einer Rechnung noch eine Leistungsbeschreibung erhalten habe, habe ich nach kurzer Zeit angenommen, dass es sich um einen Fehler in der Buchhaltung gehandelt haben dürfte (zudem ich mir auch nicht über eine Auftragserteilung zu der Forderung bewusst war). Jedenfalls habe ich gestern, nach beinahe 4 Monaten ohne jeglicher Korrespondenz, eine Mail vom Anwalt erhalten, in der ich der Zahlungsunwilligkeit verunglimpft wurde und ich zur unverzüglichen Zahlung der in der E-Mail formlos aufgelisteten Kosten (ohne Angabe USt + einer Gebühr für die Meldeauskunft von 17,40? + Verzugszinsen + weitere Kosten) aufgefordert werde.
Ich habe auf die Mail geantwortet, dass ich keinen Betrag bezahlen kann, zu der ich bis heute keine Honorarnote/Leistungsbeschreibung habe und ich mir auch nicht über eine Auftragserteilung bewusst bin (da ich die erbrachte Leistung nicht kenne)
Heute habe ich nun wieder eine Mail vom Anwalt erhalten, mit der Information, dass er überrascht sei, dass ich meiner Rechtfertigung nach, den Rechtsgrund der Rechnung nicht kenne und ich den in seiner letzten Mail aufgelisteten Betrag überweisen soll. Im Anhang nun erstmalig die offensichtlich ursprüngliche Honorarnote aus 2015 (ohne Verzugszinsen, Anwaltskosten, etc. und noch immer mit falscher Adresse).
Die Leistung dürfte, wie eingangs erwähnt, aus der Angelegenheit des Erbfalles entstanden sein und erst 6 Monate nach Leistungserbringung abgerechnet worden sein.
Ohne weiter zu überprüfen ob Höhe und Inhalt der Honorarnote auch korrekt sind, habe ich heute den in der Honorarnote geforderten Betrag an den Forderungsbetreiber (Anwalt) überwiesen (auch wenn ich laut "§ 11 UStG Ausstellung von Rechnungen (2)" einer elektronischen Zustellung der Rechnung nie zugestimmt habe).
Ich habe nachweislich meine Adressänderung beim Notariat bekannt gemacht - trotzdem ist offenkundig jeder Zustellversuch einer früheren Leistungserbringung (die nicht angekündigt und auch nicht erwartet wurde) konsequent an eine alte Adresse ergangen. Wie kann es sein, dass der Gläubiger/Forderungsbetreiber das nicht mitbekommt? Eine unzustellbare Post, vor allem eingeschriebene Post, sollte doch retour kommen?
Außerdem war dem Notariat auch meine Telefonnummer, Mailadresse und die Adresse meiner Mutter bekannt. Wenn es der Gläubiger bzw. Anwalt/Forderungsbetreiber schon nicht macht, warum prüft das Gericht nicht meinen Hauptwohnsitz mittels ZMR? Wird hier nur auf die Daten im Gehaltspfändungsantrag (durch den Forderungsbetreiber) vertraut?
Habe ich mich eurer Meinung nach richtig verhalten, bzw. was sollte ich noch beachten?
Vielen Dank,
Flo
ich ersuche um eure Expertise wie ich mich in folgendem Fall verhalten soll.
Durch einen Erbfall benötigter/mir zugewiesener Notar wurde Mitte 2014 mit der Abhandlung dieser beauftragt.
Ein Teil der Honorarnoten zu diesem Auftrag ergingen an meinen alten Wohnsitz. Ein zweiter Teil der Rechnungen/Bestätigungen wurde nach meiner nachweisbaren Bekanntgabe eines Hauptwohnsitzwechsels bereits an die neue Adresse gesendet. Alle Rechnungen wurden unmittelbar beglichen und der Fall schien für mich abgeschlossen (Herbst 2014).
Mitte 2016 informierte mich mein Arbeitgeber über einen Gehaltspfändungsbescheid mit dem oben genannten Notariat als Gläubiger. Wie Ihr euch vorstellen könnt, war ich sehr verwundert - da ich seit der letzten Honorarnote in 2014 keine weitere Post, Mail oder auch telefonischen Kontakt mit dem Notariat mehr hatte und auch keine Leistungserfüllung/Honorarnote mehr erwartete.
Ich habe mich noch am selben Tag mich mit dem Notariat in Verbindung gesetzt und gebeten die Gehaltspfändung zu stoppen und mich über den vermeintlichen Auftrag/Leistungsumfang in Kenntnis zu setzten. Von der Dame aus dem Sekretariat wurde ich darauf verwiesen, dass der Herr Notar die nächsten 4 Wochen auf Urlaub sei und Sie nichts machen kann (ich habe zur Sicherheit nach dem Gespräch auch per E-Mail selbiges gefordert).
Am nächsten Tag war ich am zuständigen Gericht vorständig und habe den Fall geschildert und gefragt warum ich darüber nicht persönlich informiert wurde. Es konnte mir jedoch nur mitgeteilt werden, dass auch der Bescheid der Gehaltspfändung auf die Adresse meines alten Hauptwohnsitzes (bis 2014) ausgestellt ist. Trotz meiner Intervention mit meinem Auszug aus dem ZMR, welcher belegt, dass ich bereits seit fast zwei Jahren einen neuen Hauptwohnsitz habe, wurde ich darauf verwiesen, dass die Einspruchsfrist bereits verstrichen sei und daher von Seiten des Gerichtes nichts gemacht werden kann.
Noch am selben Tag (einen Tag nach Information durch meinen Arbeitgeber) habe ich wiederholt im Notariat angerufen und um Stilllegung des Verfahrens und um Übermittlung der Leistungsbeschreibung gebeten. Nun wurde ich vom Sekretariat an einen Anwalt (den Forderungsbetreiber) verwiesen. Dieser hat nach meinem Einspruch und nach Rücksprache mit dem Gläubiger das Gehaltspfändungsverfahren vorübergehend eingestellt.
Nach dem Urlaub des Notars habe ich mich wiederholt um die Klärung der Sache bemüht. Der Notar hat mir angeboten ich solle einfach die Hälfte der Forderung bezahlen und das unverzüglich, ansonsten solle ich mir das mit seinem Anwalt (dem Forderungsbetreiber) ausmachen. Wie aus der Gehaltspfändung hervorgeht entspricht dieser Betrag jedoch mittlerweile fast dem dreifachen der ursprünglichen Forderung - und das für eine Leistung, für die mir auch nach wiederholter Aufforderung, keine Rechnung oder Leistungsbeschreibung ausgestellt wurde (mit Ausnahme des mir vom Arbeitgeber bekannt gemachten Gehaltspfändungsbescheids).
Der Anwalt hat mir nach erneuter Intervention mitgeteilt, dass mein Hauptwohnsitz seiner Information nach immer noch die alte Adresse sei und meine "Ausrede" nicht gelte. Auf meine Nachfrage hin hat der Anwalt die Information nicht aus dem ZMR, sondern aus einer anderen, mir nicht bekannten Quelle (laut Anwalt aus einer Insolvenz-/Bonitätskartei?). Wir sind dann so verblieben, dass ich meinen Melderegisterauszug an Ihn senden werde und wir danach die weitere Vorgehensweise besprechen.
Bereits am selben Tag habe ich dem Anwalt meinen Melderegisterauszug gesendet und um einen Vorschlag über die weitere Vorgehensweise gebeten.
Bis gestern habe ich nichts mehr von dieser Sache gehört und da ich bis dahin weder einer Rechnung noch eine Leistungsbeschreibung erhalten habe, habe ich nach kurzer Zeit angenommen, dass es sich um einen Fehler in der Buchhaltung gehandelt haben dürfte (zudem ich mir auch nicht über eine Auftragserteilung zu der Forderung bewusst war). Jedenfalls habe ich gestern, nach beinahe 4 Monaten ohne jeglicher Korrespondenz, eine Mail vom Anwalt erhalten, in der ich der Zahlungsunwilligkeit verunglimpft wurde und ich zur unverzüglichen Zahlung der in der E-Mail formlos aufgelisteten Kosten (ohne Angabe USt + einer Gebühr für die Meldeauskunft von 17,40? + Verzugszinsen + weitere Kosten) aufgefordert werde.
Ich habe auf die Mail geantwortet, dass ich keinen Betrag bezahlen kann, zu der ich bis heute keine Honorarnote/Leistungsbeschreibung habe und ich mir auch nicht über eine Auftragserteilung bewusst bin (da ich die erbrachte Leistung nicht kenne)
Heute habe ich nun wieder eine Mail vom Anwalt erhalten, mit der Information, dass er überrascht sei, dass ich meiner Rechtfertigung nach, den Rechtsgrund der Rechnung nicht kenne und ich den in seiner letzten Mail aufgelisteten Betrag überweisen soll. Im Anhang nun erstmalig die offensichtlich ursprüngliche Honorarnote aus 2015 (ohne Verzugszinsen, Anwaltskosten, etc. und noch immer mit falscher Adresse).
Die Leistung dürfte, wie eingangs erwähnt, aus der Angelegenheit des Erbfalles entstanden sein und erst 6 Monate nach Leistungserbringung abgerechnet worden sein.
Ohne weiter zu überprüfen ob Höhe und Inhalt der Honorarnote auch korrekt sind, habe ich heute den in der Honorarnote geforderten Betrag an den Forderungsbetreiber (Anwalt) überwiesen (auch wenn ich laut "§ 11 UStG Ausstellung von Rechnungen (2)" einer elektronischen Zustellung der Rechnung nie zugestimmt habe).
Ich habe nachweislich meine Adressänderung beim Notariat bekannt gemacht - trotzdem ist offenkundig jeder Zustellversuch einer früheren Leistungserbringung (die nicht angekündigt und auch nicht erwartet wurde) konsequent an eine alte Adresse ergangen. Wie kann es sein, dass der Gläubiger/Forderungsbetreiber das nicht mitbekommt? Eine unzustellbare Post, vor allem eingeschriebene Post, sollte doch retour kommen?
Außerdem war dem Notariat auch meine Telefonnummer, Mailadresse und die Adresse meiner Mutter bekannt. Wenn es der Gläubiger bzw. Anwalt/Forderungsbetreiber schon nicht macht, warum prüft das Gericht nicht meinen Hauptwohnsitz mittels ZMR? Wird hier nur auf die Daten im Gehaltspfändungsantrag (durch den Forderungsbetreiber) vertraut?
Habe ich mich eurer Meinung nach richtig verhalten, bzw. was sollte ich noch beachten?
Vielen Dank,
Flo