Rückzahlung an das Ams

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Hamsi
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Rückzahlung an das Ams

Beitrag von Hamsi » 24.01.2017, 15:19

Hallo ich hätte ich eine frage bezüglich einer Rückzahlung des Ams und ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Abschnitt des Forums bin.
Es geht eine Rückzahlung bezüglich eines Arbeitslosenbezugs des Jahres 2016 im März und April.
Ich habe im März bis 21.3 in der Firma LUX(Beispielname) gearbeitet und das geringfügig. Am 22.3 wechselte ich in eine andere Firma FILZ(Beispielname) und ich kontaktierte die Firma LUX sofort darüber und das diese mich abmelden soll da ich die Firma gewechselt habe. Diese meldete mich erst am 4.4 ab. Ich wies auch die Firma FILZ darauf hin das ich in diesem Monat schon zirka 200 Euro von der Firma LUX verdienen werde und daher auch nicht viel mehr dazu verdienen darf. Allen Anschein hat die Firma FILZ mir zu viel ausbezahlt (zirka 30–50 Euro) und jetzt will das Ams die Bezüge aus diesen Monaten zurück zirka 1500 Euro.
Kann ich dagegen vorgehen?
Leider habe ich nichts Schriftliches darüber nur die Anrufliste.

mfg



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 24.01.2017, 15:36

Sehr geehrter Fragesteller,

Wenn die Firma LUX Sie früher abgemeldet hätte, wäre dann auch zu viel Gehalt bezogen worden diesen Monat?
Oder hat die Firma FILZ Ihnen mehr bezahlt als Ihnen zugestanden wäre?

MfG,
juristischerratundtat@gmail.com

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 24.01.2017, 16:16

Nein hätte mich die Firma LUX früher abgemeldet hätte ich von dieser Firma das gleiche bezogen ich habe nie gleichzeitig in beiden Firmen gearbeitet.
Die Firma Filz hat mir zu viel ausgezahlt was mir eigentlich nicht mal zusteht. Laut meinen unterschriebenen Kollektivvertrag sollte ich für 76 Stunden (19 Stunden die Woche) 383 Euro bekommen.
Ich habe aber für 38 Stunden schon über 300 ausbezahlt bekommen und ich habe meine Arbeitgeber auch darüber in Kenntnisse gesetzt und er meinte nur das er das Regeln wird.
Leider befinde ich mich gerade im Rechtsstreit mit meinen Ex-Arbeitgeber und kann es deshalb nicht mit ihm Besprechen.
Jetzt will auch das Ams eine Erklärung dafür und ich soll bei ihnen am 31.1 erscheinen.

mfg

Dagobert
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Beitrag von Dagobert » 24.01.2017, 16:30

wie kann man bei 50€ zu viel zahlen eine Rückforderung von 1500€ bekommen? Da stimmt was hinten und vorne nicht

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 24.01.2017, 16:35

Das habe ich die sehr unfreundliche Dame beim Ams auch gefragt und ihre Begründung war.

Auch wenn sie nur 1 Cent über der Grenze verdienen muss ich alle Leistungen die ich in diesem Monat bezogen habe zurückzahlen was natürlich völlig nicht im Verhältniss steht.
Aber ich weiß nicht genau wie ich dagegen vorgehen kann und ob ich überhaupt im Recht bin. Von der Seite des Ams kommt fast keine Kooperation in dieser Sache.

Andreas3
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Beitrag von Andreas3 » 24.01.2017, 16:56

Um Arbeitslosengeld zu beziehen müssen sie "arbeitslos" sein. Ausnahmsweise dürfen sie geringfügig dazuverdienen, soweit sie dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen. "Geringfügig" heißt, dass sie keine Sozialversicherung/Pflichtversicherung (außer Unfallversicherung) haben dürfen. Wenn sie aber in einem Monat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (das stimmt mit der Überschreitung um 1c), dann sind sie automatisch, von Gesetzes wegen, "voll"versichert und das schließt wiederum den Bezug des Arbeitslosengeldes aus.
Aus meiner Sicht kommen sie da nur raus, wenn ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Korrektur des Monatsbezuges und entsprechende Änderung der Meldung bei der GKK macht, sodass sie wieder unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen. Ihr Arbeitgeber wird das allerdings nur machen können, wenn ihnen zu unrecht zu viel ausbezahlt wurde, denn ansonsten gäbe es eine Unterentlohnung und ihr Arbeitgeber wäre mit hohen Strafen wegen Lohn- und Sozialdumping konfrontiert.

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 24.01.2017, 17:11

Wie gesagt mein Ex-Chef hatte mir zu viel ausgezahlt den laut meinen unterschriebenen Kollektivvertrag hätte ich nur cirka die hälfte bekommen müssen die ich eigentlich bekommen habe. Dieser wird das aber nicht ändern denn wie gesagt ich befinde mich gerade im Rechtsstreit mit ihm. Muss ich das per Anwalt oder über die Arbeiterkammer machen oder doch über das Ams?

Andreas3
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Beitrag von Andreas3 » 25.01.2017, 09:08

wenn sie es noch nicht getan haben, würde ich zuerst die AK kontaktieren und natürlich kann auch ein Anwalt hilfreich sein, gerade wenn sie sich in einem Rechtsstreit befinden.
Das AMS kann nichts tun, dem sind gesetzlich die Hände gebunden. Solange für dieses Monat eine Vollversicherung vorliegt, gibt es keine Anspruch Arbeitslosengeld bzw. ist diese zurückzuzahlen. Der Schlüssel liegt in der Höhe des Bezuges und in Folge bei der GKK, die sie aus der Vollversicherung rausnehmen muss. Was ich nicht weiß, wie lange rückwärts die GKK die Versicherungsänderung vornehmen kann.

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 25.01.2017, 18:34

Ja das werde ich dann machen vielen dank.
Ich war heute auch noch bei der GKK und habe deswegen nachgefragt und mir wurde gesagt das ich ihm Jahr 2016 im März und April nicht Vollversichert war.
Keine ahnung was ich am 31 dem Ams erzählen soll.

Andreas3
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Beitrag von Andreas3 » 26.01.2017, 10:12

wenn sie lt. GKK nicht voll versichert waren, dann sehe auch keine Grundlage für eine Rückforderung des Arbeitslosengeldes. Weisen Sie das AMS darauf hin. Das AMS hat auch Zugang zu den SV-Daten.

Hamsi
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Beitrag von Hamsi » 26.01.2017, 10:21

Danke das werde ich machen.
Wenn das Ams weiter darauf besteht hilft mir nur noch die AK usw.
Wieder vielen dank für die schnelle hilfe.

mfg

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