Raus aus einem Vertrag
Raus aus einem Vertrag
Ich und mein Mann haben einen Vertrag mit einem fitnessstudioähnlichen Verein abgeschlossen und gleich beide krank geworden. Bei mir ist es dann sogar zu einem Krankenhausauenthalt gekommen und insgesamt 4 Wochen Krankenstand. Mein Mann hat sich in der Zeit eine Sehne angerissen und darf 1,5 Jahre keine Belastung auf dem Knie haben. Damit ist für uns der Vertrag zu Ende bevor es überhaupt losgehen konnte. Wir haben nicht einmal die Mitgliedskarten abholen können. Die 2 Wochen Rücktrittsfrist sind aber auch vorbei. Wie können wir argumentieren? Kann uns ein Rechtschutz helfen?
Grundsätzlich sieht so ein Vertrag bei einem krankheitsbedingten Ausfall eine Hemmung des Verlaufs der Vertragszeit vor. In dieser Zeit braucht normalerweise kein Entgelt bezahlt zu werden.
Ist so eine Klausel im Vertrag nicht vorhanden oder ist die Krankheit an der Sie leiden bezüglich einer Genesung langwieriger, als die vorgsehene Hemmung der Vertragszeit, kann eine außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigen nicht bei Vertragsabschluss bereits bekannten Gründen) angestrebt werden.
Wenn Sie schon einen Rechtsschutz haben, können Sie diesen gerne in Betracht ziehen. Wenn Sie erst einen abschließen wollen, wird es schwieriger, denn ein solcher deckt in der Regel nur Fälle ab, die nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu Stande gekommen sind.
Auch eine Beratung beim Konsumentenschutz diesbezüglich könnte hilfreich sein.
MfG
lexlegis
Ist so eine Klausel im Vertrag nicht vorhanden oder ist die Krankheit an der Sie leiden bezüglich einer Genesung langwieriger, als die vorgsehene Hemmung der Vertragszeit, kann eine außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigen nicht bei Vertragsabschluss bereits bekannten Gründen) angestrebt werden.
Wenn Sie schon einen Rechtsschutz haben, können Sie diesen gerne in Betracht ziehen. Wenn Sie erst einen abschließen wollen, wird es schwieriger, denn ein solcher deckt in der Regel nur Fälle ab, die nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu Stande gekommen sind.
Auch eine Beratung beim Konsumentenschutz diesbezüglich könnte hilfreich sein.
MfG
lexlegis
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 20.09.2016, 08:24
Sehr geehrte Fragesteller,
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (die auch Vertragsrechtsschutz deckt) gehen Sie einfach zu einem Anwalt, der macht eine Deckungsanfrage an die Versicherung und kann dann die Kündigung/ sonstige Abwicklung erledigen.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (die auch Vertragsrechtsschutz deckt) gehen Sie einfach zu einem Anwalt, der macht eine Deckungsanfrage an die Versicherung und kann dann die Kündigung/ sonstige Abwicklung erledigen.
Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 175 Gäste