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Raus aus einem Vertrag

Verfasst: 24.01.2017, 09:42
von llevela
Ich und mein Mann haben einen Vertrag mit einem fitnessstudioähnlichen Verein abgeschlossen und gleich beide krank geworden. Bei mir ist es dann sogar zu einem Krankenhausauenthalt gekommen und insgesamt 4 Wochen Krankenstand. Mein Mann hat sich in der Zeit eine Sehne angerissen und darf 1,5 Jahre keine Belastung auf dem Knie haben. Damit ist für uns der Vertrag zu Ende bevor es überhaupt losgehen konnte. Wir haben nicht einmal die Mitgliedskarten abholen können. Die 2 Wochen Rücktrittsfrist sind aber auch vorbei. Wie können wir argumentieren? Kann uns ein Rechtschutz helfen?

Verfasst: 24.01.2017, 10:01
von lexlegis
Grundsätzlich sieht so ein Vertrag bei einem krankheitsbedingten Ausfall eine Hemmung des Verlaufs der Vertragszeit vor. In dieser Zeit braucht normalerweise kein Entgelt bezahlt zu werden.

Ist so eine Klausel im Vertrag nicht vorhanden oder ist die Krankheit an der Sie leiden bezüglich einer Genesung langwieriger, als die vorgsehene Hemmung der Vertragszeit, kann eine außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigen nicht bei Vertragsabschluss bereits bekannten Gründen) angestrebt werden.

Wenn Sie schon einen Rechtsschutz haben, können Sie diesen gerne in Betracht ziehen. Wenn Sie erst einen abschließen wollen, wird es schwieriger, denn ein solcher deckt in der Regel nur Fälle ab, die nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu Stande gekommen sind.

Auch eine Beratung beim Konsumentenschutz diesbezüglich könnte hilfreich sein.

MfG
lexlegis

Verfasst: 24.01.2017, 10:05
von llevela
Rechtschutz haben wir bereits. Der Vertrag ist sehr kurz gefasst: Mindestlaufzeit, Beiträge, Unterschriften.

Verfasst: 24.01.2017, 10:47
von lexlegis
Für welche Dauer wurde der Vertrag geschlossen?

Um einen besseren Überblick über das Ganze zu haben, können Sie diesen hier auch unter Schwärzung der persönlichen Daten einfügen.

MfG
lexlegis

Verfasst: 24.01.2017, 10:53
von llevela
12 Monate. Leider haben wir keinen Durchschlag bekommen.

Verfasst: 24.01.2017, 10:59
von juristischerratundtat
Sehr geehrte Fragesteller,

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (die auch Vertragsrechtsschutz deckt) gehen Sie einfach zu einem Anwalt, der macht eine Deckungsanfrage an die Versicherung und kann dann die Kündigung/ sonstige Abwicklung erledigen.

Haben Sie noch Fragen?
MfG,
juristischerratundtat@gmail.com

Verfasst: 24.01.2017, 11:27
von llevela
wir wollen heute mit dem Verein persönlich reden, vielleicht kommen wir so zu einer Lösung. Deswegen wollte ich hier Ratschläge und Tipps einholen, wie man am besten argumentieren kann.

Sollte es heute nicht gut verlaufen, wird sicher der Rechtsschutz dazu geschaltet.