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Servitut - Pflichten eines Wegebesitzers?

Verfasst: 14.03.2006, 20:00
von JUSLINE
Hi!



Grundstückzufahrt = Servitutsweg (Fahren/Gehen)



Wer ist für die Erhaltung des Weges verantwortlich?



Wer trägt die Kosten? Vor allem wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und dieser Weg erneuert wird!!



Wer muss z.B. Schneeräumen?



Euer

MjrHenri

RE: Servitut - Pflichten eines Wegebesitzers?

Verfasst: 15.03.2006, 12:53
von karli
An und für sich ist immer der Servituts-Berechtigte für die Erhaltung verpflichtet.



Genaueres kann man meist dem Vertrag entnehmen in dem das Recht eingeräumt wurde.



lg

Karli


RE: Servitut - Pflichten eines Wegebesitzers?

Verfasst: 15.03.2006, 17:20
von JUSLINE
Hi Karli!



Danke für die rasche Antwort!



Kann der Wegebesitzer eine geldmäßige Beteiligung von mir fordern, wenn er den Weg instandsetzt?

Ich glaube ja, denn im AGBG steht an mehreren Stellen - wenn es z.B. um Fruchtgenuss geht - dass Ersatzzahlungen anteilsmäßig fällig werden.



Wie ist das mit der Schneeräumung u.dgl. wenn nichts im Vertrag steht??



Danke



Henri

RE: Servitut - Pflichten eines Wegebesitzers?

Verfasst: 21.03.2006, 12:06
von JUSLINE
Außer der Weg wird vom Servitutsverpflichteten mitbenützt.



Lg Celsus

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