Erlaube mir nachfolgende Fragen zu stellen:
1) Wenn ein Beamter mit einer auskunftspflichtigen Person eine Niederschrift verfasst und praktisch eine Vernehmung durchführt, kann bzw. darf der Beamte die Beiziehung eines Rechtsanwaltes und eines Telefonates verweigern.
2) Muss der Beamte diese Person darüber informieren, dass sie das Recht hat einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Bitte um Infos zu Gesetzestexten bzw. Entscheidungen von Gerichten wenn dieses Recht verwehrt wurde.
Vielen Dank
Recht auf Rechtsanwalt
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