hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen
Verfasst: 17.01.2017, 01:36
hallo,
ich habe kürzlich von einem inkassobüro eine mahnung erhalten, von der ich von anfang an wusste, dass sie unberechtigt war (entsprechende rechnungen wurden schon lange vorher fristgerecht bezahlt). kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.
meine frage: muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen? der gesunde menschenverstand sagt "auf keinen fall", da das ganze ja nicht meine schuld war. kennt jemand hier die rechtslage?
ich bin in österreich zuhause, dass inkassobüro in deutschland.
grüße
benny
ich habe kürzlich von einem inkassobüro eine mahnung erhalten, von der ich von anfang an wusste, dass sie unberechtigt war (entsprechende rechnungen wurden schon lange vorher fristgerecht bezahlt). kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.
meine frage: muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen? der gesunde menschenverstand sagt "auf keinen fall", da das ganze ja nicht meine schuld war. kennt jemand hier die rechtslage?
ich bin in österreich zuhause, dass inkassobüro in deutschland.
grüße
benny