hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen

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bennyutzer
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hauptforderung fallen gelassen, mahnspesen trotzdem bezahlen

Beitrag von bennyutzer » 17.01.2017, 01:36

hallo,

ich habe kürzlich von einem inkassobüro eine mahnung erhalten, von der ich von anfang an wusste, dass sie unberechtigt war (entsprechende rechnungen wurden schon lange vorher fristgerecht bezahlt). kurz darauf kam vom gleichen inkassobüro die information, dass die hauptforderung fallen gelassen wurde (aus genannten gründen), die mahnspesen aber dennoch von mir zu bezahlen seien.

meine frage: muss ich bei einer ungerechtfertigten mahnung die spesen und gebühren dennoch bezahlen? der gesunde menschenverstand sagt "auf keinen fall", da das ganze ja nicht meine schuld war. kennt jemand hier die rechtslage?

ich bin in österreich zuhause, dass inkassobüro in deutschland.

grüße
benny



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 17.01.2017, 08:19

Sehr geehrter Fragesteller,

Nein, wenn das so wie von Ihnen beschrieben war, dann haben Sie das nicht zu zahlen. Setzen Sie sich mit dem Inkassobüro in Kontakt und machen Sie Ihren Standpunkt klar.
Wenn das nicht weiterhelfen sollte, könnten Sie sich ja nochmals melden.

Haben Sie noch Fragen?
MfG
juristischerratundtat@gmail.com

bennyutzer
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Beitrag von bennyutzer » 21.01.2017, 13:47

danke für die antwort, das hatte ich mehr ebenfalls gedacht.

ich habe dem inkassobüro eine deutliche antwort zukommen lassen, derweil noch nichts neues gehört.

mich würden zwei weitere dinge interessieren, die damit in zusammenhang stehen:

- welches recht kommt hier zur anwendung? ich bin in Ö zuhause, das inkassobüro in D. die zinsen auf dem inkassoschreiben sind nach österreichischem Recht berechnet.

- muss ich mir bei dieser angelegenheit sorgen machen um dinge wie schufa und wirtschaftsauskunfteien? man hört immer wieder dass leute irgendwo in datenbanken eingetragen werden und später probleme bekommen (Kredit, etc), nachdem diese forderung ungerechtfertigt ist, dürfte auch keine eintragung erfolgen, richtig? falls doch, wie kann ich mich wehren? ich habe eine rechtsschutz-versicherung, soll ich diese kontaktieren oder nicht?

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 23.01.2017, 18:36

Sehr geehrter Fragesteller,

Um zu wissen welches Recht zur Anwendung kommt müsste man wissen worum es in dem Vertrag ging aus dem die Hauptforderung stammt. Vor allem ob Sie darin der Anwendung deutschen Rechts zugestimmt haben.

Wegen der Schufa müssen Sie sich keine Sorge machen (außer Sie sind Deutscher). Es gibt etwa beim KSV 1870 Schuldnerregister, Sie könnten etwa eine Dateauskunft beantragen um zu erfahren ob Sie dort aufgenommen wurden.

Haben Sie noch Fragen?

MfG,
juristischerratundtat@gmail.com

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