Unterschied Übernahme und Beschlagnahmung
Verfasst: 13.01.2017, 19:43
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall: Ein Hund wird von einem Tierschutzverein aus einem Haushalt entnommen mit der Behauptung, dass dieser behördlich Beschlagnahmt werde. Für alles weitere wird an einen Amtsveterinär verwiesen.
Der Amtsveterinär sagt widerrum, dass dies keine Beschlagnahmung war sondern eine Übernahme.
Woraus genau bestehen hier die Unterschiede?
folgender Fall: Ein Hund wird von einem Tierschutzverein aus einem Haushalt entnommen mit der Behauptung, dass dieser behördlich Beschlagnahmt werde. Für alles weitere wird an einen Amtsveterinär verwiesen.
Der Amtsveterinär sagt widerrum, dass dies keine Beschlagnahmung war sondern eine Übernahme.
Woraus genau bestehen hier die Unterschiede?