ZPO - einheitliche Streitpartei
Verfasst: 12.01.2017, 00:54
Guten Tag zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die einheitliche Streitpartei im ZPO. Sind die Gesellschafter auf der Beklagtenseite als eine (materielle) einfache Streitgenossenschaft anzusehen oder als eine einheitliche Streitpartei?
Im Zweifel soll ja laut OGH eine einheitliche Streitpartei angenommen werden, damit es zu keinen divergierenden Entscheidungen kommt. Wenn im konkreten Fall die Gesellschafter als soldiarschuldner zur Zahlung aufgrund des abgeschlossenen Kaufvertrages verpflichtet sind, wird man doch eher einen einheitlichen Urteil erwarten, welche für oder gegen alle gemeinsam wirkt, oder?
Bedanke mich schon mal und herzlich für die Antworten.
LG, Rechtsfreund
meine Frage bezieht sich auf die einheitliche Streitpartei im ZPO. Sind die Gesellschafter auf der Beklagtenseite als eine (materielle) einfache Streitgenossenschaft anzusehen oder als eine einheitliche Streitpartei?
Im Zweifel soll ja laut OGH eine einheitliche Streitpartei angenommen werden, damit es zu keinen divergierenden Entscheidungen kommt. Wenn im konkreten Fall die Gesellschafter als soldiarschuldner zur Zahlung aufgrund des abgeschlossenen Kaufvertrages verpflichtet sind, wird man doch eher einen einheitlichen Urteil erwarten, welche für oder gegen alle gemeinsam wirkt, oder?
Bedanke mich schon mal und herzlich für die Antworten.
LG, Rechtsfreund