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Individualbeschwerde bei Verfassungsgerichtshof

Verfasst: 06.01.2017, 22:07
von Eigenbau
Ich erlaube mir nachfolgende Frage/n zu stellen:

1. Betreffend einer Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof - muss diese ein Anwalt einbringen ???

2. Wenn man sich durch eine Beschlagnahmung von Gegenständen durch die Polizei im Recht verletzt fühlt - wer ist dafür zuständig ???

Es gibt in konkreten Fall dazu ein Gesetz, dass OHNE Richter vor Ort diese Gegenstände nicht beschlagnahmt werden dürfen.

Aber es war kein Richter anwesend und trotzdem wurden diese Gegenstände beschlagnahmt.

Wer ist in diesem Fall zuständig ???

Kann man VORAB, ohne dass es einen Bescheid gibt dagegen vorgehen - wer bzw. welche Gerichtsbarkeit ist zuständig ???

Wie kann man vorgehen - Individualbeschwerde ???

Bitte um Vorschläge bzw. Informationen.

Recht herzlichen Dank.

Verfasst: 08.01.2017, 19:45
von Manannan
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Verwaltungsstrafangelegenheit handelt?

Individualbeschwerden sind - kurz gefasst - nur dann möglich, wenn Sie durch eine Gesetz oder eine Verordnung unmittelbar (also individuell) betroffen sind und ein Rechtsweg weder möglich noch zumutbar ist.
Anwaltszwang besteht immer bei Beschwerden an den VfGH und auch an den VwGH!

Der Rechtsweg ist in der Rechtsmittelbelehrung des Strafbescheides angeführt. Demnach ist der Rechtsweg (Beschwerde) an das Landesverwaltungsgericht möglich (kein Anwaltszwang). Gegen dessen Entscheidung (Erkenntnis oder Beschluss) können Sie dann Beschwerde an den VwGH erheben. An den VfGH dann, wenn Sie sich in Ihren verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten verletzt fühlen.
Die von Ihnen vermeintliche Verletzung nach Art 6 EMRK iVm Art 83 u 87 B-VG (Recht auf einen gesetzlichen Richter) ist sicherlich nicht gegeben (vgl § 39 Abs 2 VStG).