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Verfasst: 11.01.2017, 14:30
von lexlegis
Verlangen Sie unbedingt eine schriftliche Austritts- und Einzahlungsbestätigung, sowie eine Bestätigung darüber, dass die Sache mit einer Nachzahlung eines Betrages in der Höhe von 120 € endgültig geklärt ist und ab dann und in Zukunft keine weiteren Ansprüche des Vereins gegen Sie bestehen. Sollte also irgendwann irgendetwas auftauchen, wonach Sie noch etwas nachzahlen müssten, berufen Sie sich auf diese Bestätigung, die Sie bitte gut aufbewahren!

Viel Erfolg!

MfG
Lexlegis

Verfasst: 12.01.2017, 08:33
von Mark2
Ist die schriftliche Bestätigung im PDF Format (geschickt per E-Mail) gleich wie die schriftliche Bestätigung in der Papierform?

Verfasst: 12.01.2017, 12:03
von juristischerratundtat
Klar, das macht keinen Unterschied.

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

Verfasst: 15.01.2017, 20:53
von Mark2
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich dem Verein geschrieben habe, dass ich eine schriftliche Bestätigung brauche, hat sich der Verein bei mir mit folgendem E-Mail gemeldet:

"wenn die €120,- bis zum 20.01.2017 auf unser Konto gutgeschrieben wurden, wird der Austritt aus dem Verein XYZ mit 30.06.2017 eingetragen und es sind keine weiteren Beiträge zu begleichen."


Wie Sie sehen - mit dem Ansprechpartner vom Verein ist nicht leicht zu kommunizieren. Wie soll ich vorgehen?
Soll ich, und falls ja, wie soll ich wieder eine schriftliche Bestätigung ersuchen?
(Der Verein hat am Weihnachten ein Problem mit System gehabt - das System hat Rechnungen sowohl an aktive als auch an inaktive Mitglieder geschickt). ich weiß nicht was in Zukunft passieren kann, und würde aus diesem Grund die Bestätigung haben. Auf der anderen Seite möchte ich die Sache zum Abschluss bringen und möchte nicht, dass der Verein seine Meinung ändert. Das würde wieder alles verzögern.

Wie würden Sie vorgehen? Wie kann man ein E-Mail höflich und geschickt formulieren, um die Bestätigung wieder zu ersuchen? (Vielleicht kann man erwähnen, dass ich die Bestätigung auch aus anderen Gründen brauche, zB. wegen meiner Firma)

Bitte um Ihren Rat.

Vielen Dank!

Verfasst: 16.01.2017, 18:37
von lexlegis
Ohne Ihnen nahetreten zu wollen, aber was zu tun ist wurde gesagt. Ich glaube es ist wenig zielführend hier jeden Schritt genau absegnen zu lassen. Wir können Ihnen nur Tipps geben, handeln müssen aber Sie!

Nur Mut!