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Was kann ein ausländisches (DE) Finanzamt in Österreich?

Verfasst: 03.01.2017, 10:47
von fmeier
Die Frage kurz.

Welche Maßnahmen kann das Deutsche Finanzamt in Österreich gegen einen Steuerschuldner durchführen. Was laut "Gesetz"(1) und was wird real wirklich(2) passieren, wenn es um ca. 1000 Euro geht.

Ausführlich ist der Fall sehr komplex. bin mir noch nicht sicher ob ich das alles hier in 1000 Worten oder weniger darstellen kann. Ich bin nun wohl Steuerschuldnerin im Ausland für meine verstorbene Mutter, rückwirkend für eine 200 Euro Pension (das heißt die Steuer wurde auch rückwirkend eingehoben, die Steuer gab es zu Lebzeiten meiner Mutter nicht). Rechtlich war sie richtig in Österr. versteuert worden und hat hier keine Steuern hier gezahlt (Minuseinkommen -16.000 Euro im Jahr, Vollpflegefall über 6 Jahre hin), Deutsche Finanz sieht das zwar auch so richtig (die Versteuerung in AT sei richtig und nach dem Gesetz hier durchzuführen), aber für den deutschen Rentenanteil hätten sie nun nach einer Gesetzesänderung 2011 gerne Rückwirkend bis 2007 die Pension versteuert (die Pflegekosten erkennen sie nicht an), meine Mutter Verstarb schon 2013, jetzt möchte man das Geld von den Erben. Meine Schwester weigert sich und gibt keine Auskunft, laut Finanzamt DE bin ich nun einfach "Gesamtschuldner" als eine Person.
Wenn man fragt was können die gegen mich machen bekommt man von österr. Steuerberatern die Auskunft: Die Rente Pfänden (die noch ausbezahlt werden würde - also nichts, weil die ja schon tot ist?).
Meinen Einspruch hat das deutsche Finanzamt ca. 1 Jahr lang nicht bearbeitet, 2 mal haben sie angefragt ob "ich den Einspruch nicht bitte einstellen möchte, Begründung: Da dadurch dem Finanzamt sehr hohe Kosten entstehen würden..." (das muss man sich mal vorstellen...)
Vermutlich sind die Kosten für das Einspruchsverfahren (mich kostet das aber nichts, da es mein Recht ist), höher als die einzutreibenden Schulden. Schon alleine deshalb bestehe ich auf Abwicklung des Einspruches.

Grüße
Fanziska

Verfasst: 03.01.2017, 14:12
von Manannan
Wenn die Steuerschulden bei der Verlassenschaftsabhandlung nicht angemeldet wurden, dann ist mE der Anspruch verwirkt.
Ich würde Ihnen dennoch raten mit dem Notar, der die Verlassenschaft abgehandelt hat, Verbindung aufzunehmen.

Verfasst: 03.01.2017, 14:46
von fmeier
Manannan hat geschrieben:Wenn die Steuerschulden bei der Verlassenschaftsabhandlung nicht angemeldet wurden, dann ist mE der Anspruch verwirkt.
Ich würde Ihnen dennoch raten mit dem Notar, der die Verlassenschaft abgehandelt hat, Verbindung aufzunehmen.
Gilt nicht für die Finanz. Notar gab uns natürlich erst auch diese Auskunft :lol:

Österr. Finanz schließt übrigens die Akten am Ende des auf das Todesjahr folgenden Jahres. Deutsche Finanz macht munter weiter bis in alle Ewigkeit.