ladung des beschuldigtenim ermittlungsverfahren

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deepBlue
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ladung des beschuldigtenim ermittlungsverfahren

Beitrag von deepBlue » 01.01.2017, 18:51

Bei der u-Station Alserstrasse haben mich zwei undewrcovers erwischt wie ich drei kleine Bälle kaufte,schneller Brutalität wurde ich von der Treppe wo ich stand hinuntergezogen raus mich umstellt, ich rückte die Bällchen raus.Ob sie den eigentlichen Verbrecher gefasst haben weiß ich jetzt nicht,Ich wurde in die Polizeistation gebracht wo man mich vernahm.Ich sagte nur das nötigste.
Ein paar Tage später bekam ich von der Staatsanwaltschat einen Brief zu-gesendet.
darin stand die Beschuldigung wegen §27(2)SMG
dann
Verständigung des Beschuldigten vom vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung gemäß §35 Abs 9 des SMG
Von ihrer Verfolgung wegen §27 Abs 1 Z 1, Abs 2 smg wird von der Staatsanwaltschaft gemäß § 35 Abs 9 smg vorläufig zurückgetreten
Dann wieder kurze Tage später Briefte mich die lpd lka-ast-west
die Ladung zum Ermittlungsverfahren.
Also das verstehe ich nicht zuerst der vorläufige Rücktritt dann kaum Zeit Akteneinsicht zu bekommen.
Im ersten Brief gaben sie auch eine viel zu hohes Gewicht von 1,1gr ich habe jedoch nicht einmal ein halbes gram gekauft. Und außerdem strecken diese Gauner,den Stoff so sehr,das er fast unwirksam ist,das bestätigte mir selbst der vernehmende Polizist.
Das ganze ist total lächerlich. Ich bin somit doppelt bestraft, weil der Dealer mir sehr unreinen Stoff für viel Geld ab knüpft und dann noch von der Polizei.Ich bin das erstemal erwischt worden und lass jetzt ganz bestimmt die Finger davon.
[/b]



juristischerratundtat
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Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 01.01.2017, 20:24

Sehr geehrter Fragesteller,

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht als Beschuldigter geladen sind sondern als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer. Durch einen Anruf bei der LPD sollte sich das aber klären lassen.

Sind Sie anwaltlich vertreten?
Gerade als Zeuge ist es wichtig sich nicht selbst zu belasten, zumindest nicht mehr als Sie das ohnehin schon getan haben. Sie sollten jedenfalls bei der Schilderung der Ereignisse bleiben die Sie bei Ihrer Vernehmung angaben.

Haben Sie noch Fragen?
MfG

Das_Pseudonym
Beiträge: 725
Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 05.01.2017, 16:10

An deiner stelle würde ich das Geld eher in eine gescheite Juristische Vertretung stecken als das Geld in das gestreckte zeug aus Br....
Abgesehen davon:
https://sdw.wien/
http://www.suchthilfe.wien/
http://www.drogenberatung.kolping.at/
http://www.dialog-on.at/

Wie immer gilt den besten Stoff gibts in der Apotheke.

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