Hallo,
ich habe ein Problem mit der WGKK. Mir wird die Ausstellung eines Bescheides verweigert bzw. so schwer wie möglich gemacht. Die letzte Ausrede war, dass ich eine genaue Begründung angeben soll, warum ich den Bescheid überhaupt verlange.
Ist das rechtlich in Ordnung? Ist es wirklich so?
LG aus Wien
Bescheid von WGKK
Kurz zusammengefasst ist der Sachverhalt folgender:
Bei einer kontrollärztlichen Untersuchung wurde mir nach ca. 1 Minute beschieden, dass mein Krankenstand beendet wäre. Alle Einwände waren sinnlos. Ein mitgebrachtes Attest vom Facharzt wurde nicht einmal ignoriert. Gegen diese Vorgangsweise möchte ich auf dem Klagsweg vorgehen. Dafür brauche ich aber erst mal einen Bescheid, dessen Ausstellung mir aber anscheinend verweigert werden soll.
Ich möchte nur wissen, ob ich wirklich ausführlich begründen muss, warum ich einen Bescheid verlange. Schließlich habe ich ja einen Rechtsanspruch darauf, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Bei einer kontrollärztlichen Untersuchung wurde mir nach ca. 1 Minute beschieden, dass mein Krankenstand beendet wäre. Alle Einwände waren sinnlos. Ein mitgebrachtes Attest vom Facharzt wurde nicht einmal ignoriert. Gegen diese Vorgangsweise möchte ich auf dem Klagsweg vorgehen. Dafür brauche ich aber erst mal einen Bescheid, dessen Ausstellung mir aber anscheinend verweigert werden soll.
Ich möchte nur wissen, ob ich wirklich ausführlich begründen muss, warum ich einen Bescheid verlange. Schließlich habe ich ja einen Rechtsanspruch darauf, oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Stellen Sie einen Antrag nach § 367 ASVG über Zuerkennung weiterer Leistungen aus der Krankenversicherung über den betreffenden Tag hinaus.
Begründen Sie den Antrag mit dem fachärztlichen Attest (beifügen!) und verlangen Sie eine neuerliche Begutachtung durch den Chefarzt.
Die WGKK muss dann einen Bescheid erlassen.
Begründen Sie den Antrag mit dem fachärztlichen Attest (beifügen!) und verlangen Sie eine neuerliche Begutachtung durch den Chefarzt.
Die WGKK muss dann einen Bescheid erlassen.
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