ungerechtfertigte Spesenbelastung durch Bank

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Eigenbau
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ungerechtfertigte Spesenbelastung durch Bank

Beitrag von Eigenbau » 29.12.2016, 14:15

Ich erlaube mir nachstehendes Problem zu schildern:

Nachdem ich bei einem Selbstbedienungsautomaten eine Zahlungsanweisung von meinem Gehaltkonto durchgeführt habe, erhielt ich von meiner Hausbank 2 Tage später ein Schreiben, dass die Zahlungsanweisung nicht durchgeführt werden konnte, Grund: Betrag nicht vorhanden oder unleserlich. Deshalb wurde mein Konto mit Spesen in der Höhe von € 6,50 belastet.

Anführen möchte ich noch, dass bei diesem Schreiben eine Kopie der Überweisung abgebildet ist.

Dies entspricht nicht der Richtigkeit, da der BETRAG EINDEUTIG lesbar.

Zuerst versuchte ich dies telefonisch abzuklären und ich wurde ersucht eine Filiale aufzusuchen.

Dies tat ich und der Bankangestellte, welchem ich das Schreiben zeigte erklärte mir vor ZEUGEN, dass der Betrag EINDUTIG lesbar ist, selbst sein Sohn kann dies lesen.

Er bat mich zu seinem Arbeitsplatz und setzte ein Schreiben am Computer auf wo angeführt ist, dass der Betrag eindeutig lesbar und die Spesen in Höhe von € 6,50 gutgeschrieben werden sollen.

Weiters schrieb er mit die Tel.Nr. der Ombudsstelle auf welche ich davon in Kenntnis setzen solle.

Was ich auch tat, wobei mit die Dame (Name ist mir bekannt), nachdem Sie am PC Nachschau hielt, ebenfalls bestätigte dass der Betrag eindeutig lesbar sei.

Trotzdem habe ich per Mail ein Schreiben an den Geschäftsführer der Bank verfasst und versandt wo ich alles genau detailliert bekannt gegeben habe.

Dies so weit so gut, nun sind aber schon viele Tage vergangen nur Gutschrift erhielt ich keine.

Bei Anrufen wird mir immer gesagt, man PRÜFE noch den Fall ob ich eine Gutschrift betreffend der Spesenbelastung erhalten werde.

Heute rief ich beim VKI an und man teilte mir mit, dass bereits viele Beschwerden hinsichtlich dieser BANK vorliegen und ich kein Einzelfall bin, sondern es große Schwierigkeiten gäbe.

Wie soll ich weiter vorgehen ??

Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen oder kann ich mit allen Beweisunterlagen eine Exekution selbst beantragen.

Bitte um genaue Informationen wie ich vorgehen soll.

Nur zur Info: VKI rät mir, da genug Zeit vergangen ist, tätig zu werden.

Danke im Voraus für Tipps.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 29.12.2016, 20:09

Schließe mich der Meinung der VKI an.
Wenn eine Vielzahl an Beschwerden anhängig ist und jeder Fall geprüft werden muss, dann kann das natürlich dauern.
Sie haben Ihre Ansprüche jedenfalls geltend gemacht und so wurde zumindest die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt.

Auch wenn die befragten Personen den Betrag lesen konnte, so heiß das noch lange nicht, dass dieser auch von der technischen Lesevorrichtung (Scanvorgang) gelesen werden konnte. Dies wird vermutlich die Ursache sein und ist auf einen techn. Defekt zurückzuführen. Ich würde zumindest die nächsten drei Monate abwarten.

Eigenbau
Beiträge: 72
Registriert: 22.07.2012, 16:55

Beitrag von Eigenbau » 06.01.2017, 22:11

Sehr geehrter Herr "Manannan"!

Recht herzlichen Dank für Ihre Informationen und Tipps - hat sich in der Zwischenzeit - positiv - erledigt.

Nach einer neuerlichen Fristsetzung - Spesenrückvergütung innerhalb von 3 Werktagen da sonst rechtlichen Hilfe in Anspruch genommen wird - wurde der Betrag genau am 3. Werktag überwiesen (genau Valutadatum wie Belastung)

Nochmals Danke

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