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Was darf die GIS

Verfasst: 20.12.2016, 13:11
von derKapitaen
Hallo, ich bitte um Eure Hilfe.

Es war nun schon zweimal ein GIS Vertreter bei mir. Jedesmal bestätigte ich das wir keine Empfangsgeräte besitzen. Das betreten verweigerte ich da ich strikt dagegen bin mein Haus "durchsuchen" zu lassen, wobei ich nichts angestellt habe.

Nun flatterte ein RsB Brief herein. "Auskunftsbegehren" der GIS. Da steht grob drinnen wenn ich falsch antworte, oder der Verdacht besteht dass ich doch ein Gerät besitze, wird die "Bezirksverwaltungsbehörde" Nachschau halten.

Was ist in deren Augen ein Verdacht?
Wer ist die "Bezirksverwaltungsbehörde"?
Und muss ich denen Einlass gewähren wenn sie keinen "Durchsuchungsbeschluss" haben?

Verfasst: 20.12.2016, 16:53
von juristischerratundtat
Sehr geehrter Fragesteller,

Gesetzliche Grundlage ist hier das Rundfunkgebührengesetz, dieses sieht in § 2 vor, dass Sie Auskunft über die Geräte geben müssen. Tun Sie das nicht, ist das eine Verwaltungsstrafe.

§ 6 Abs 5 des Rundfunkgebührengesetzes sieht vor, dass die GIS bei Verdacht auf falsche Angaben die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zur Überprüfung vorbeischicken darf.
Im Klartext: Glaubt Ihnen der GIS Mann nicht, dass Sie keinen Fernseher haben, schickt er Ihnen die Polizei vorbei damit die nachsehen.

Bezirksverwaltungsbehörde ist hier die Polizei.
Sie sind gesetzlich verpflichtet Zutritt zu gewähren.

Das mit dem Durchsuchungsbeschluss ist ein bisschen komplizierter, hier geht es aber nicht um Strafrecht darum ist das hier kein Thema.
Die Polizei ist nicht immer als Strafverfolgungsbehörde tätig sondern auch in der Verwaltung, etwa wenn Sie das Rundfunkgebührengesetz vollzieht.

MfG

Verfasst: 20.12.2016, 18:27
von derKapitaen
Ich muss die Polizei einfach so ohne weiteres in MEIN Haus lassen? Ohne Termin, ohne irgendwas?

Verfasst: 20.12.2016, 19:00
von juristischerratundtat
Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Sie zur Stellungnahme auffordert und Sie auf diese antworten.
Wenn Sie angeben, dass Sie keine Geräte haben und die Polizei davon ausgeht, dass ein begründeter Verdacht vorliegt, dass das unwahr ist, könnten sie das Betreten auch mit Zwang durchsetzen.

Zu einer derartigen Eskalation und gerichtlicher Auseinandersetzung damit kam es meines Wissens nach in Österreich aber noch nicht, im hier entschiedenen Fall (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0001_10_00) kam es eben nicht zu einem Betreten der Wohnung durch die Polizei.

Verfasst: 20.12.2016, 19:14
von derKapitaen
Vielen Dank für die Ausführlichen Antworten. Im Internet kursieren ja die verschiedensten Geschichten.

Tja der begründete Verdacht. Aber mit welcher Rechtfertigung würde die Beamten sich Zutritt verschaffen. Aufgrund bloßer Behauptung des GIS ich hätte eventuell, möglicherweise ein TV Gerät?

Auch wenn es noch nie soweit gekommen ist, frage ich mich immer wieder wo da die verhältnismäßigkeit ist.

Und eine Frage beschäftigt mich noch: Muss die "Durchsuchung" angekündigt werden? Oder wird einfach die Türe aufgesperrt wenn niemand Zuhause ist?

Das eigene Haus, die eigene Wohnung, das privateste was man hat darf einfach so wegen eines an den Haaren herbeigezogenen Verdachts, OHNE Beweise, betreten werden. Das klingt für einen Laien wie mich unvorstellbar.

Edit:
Nun habe ich auch ihren Link durchgearbeitet. Das bedeutet nicht die Polizei oder BH hat zutritt, sondern die Fernmeldebehörde.
Und die muss ich dann auch reinlassen wie es aussieht. Ohne Ankündigung?

Verfasst: 21.12.2016, 12:11
von lexlegis
In das in Verfassungsrang stehende Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art 8 Abs 1 EMRK darf nur unter den Voraussetzungen des Art 8 Abs 2 EMRK eingegriffen werden.

Gesetzliche Bestimmungen zum gegenständlichen Fall finden sich hier in § 6 Abs 5 Rundfunkgebührengesetz iVm § 86 Abs 4 Satz 2 TKG.

Ob eine Weigerung der Nachschau und somit der gesetzlichen Pflicht nach § 86 Abs 4 Satz 2 TKG einen physischen Zwang durch die Behörde rechtfertigt, ist höchst fragwürdig.

Es fällt nämlich schwer den Sachverhalt unter den Tatbestand des Art 8 Abs 2 EMRK zu subsumieren, spricht dieser Absatz doch von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Bestimmung für einen Eingriff in das Recht nach Art 8 Abs 1 EMRK auf der einen Seite und auf der anderen Seite von der Notwendigkeit des Vorliegens weiterer dort veranschaulichter Tatbildmerkmale um den Eingriff zu legitimieren. Ob Zweiteres vorliegt müsste geprüft werden.

MfG
lexlegis

Verfasst: 21.12.2016, 15:29
von juristischerratundtat
Sehr geehrter Fragesteller,

Dass es soweit kommt halte ich für fraglich, das bewegt sich schon einer recht hypothetischen Ebene.
Falls es doch so weit kommt, freut sich jeder Anwalt darüber ;)

Die Polizei wird zuerst auch nur einen Brief schicken, dann würden sie wohl einen Besuch ankündigen und wenn Sie noch immer nicht aufmachen würden sie mit dem Schlosser wiederkommen.
Das ist aber wirklich sehr theoretisch.

Hier handelt die Polizei für die Rundfunkbehörde, das ist das was im Rundfunkgebührengesetz steht.

Alles klar oder haben Sie noch offene Fragen?

MfG

Auskunftsbegehren der Gis

Verfasst: 22.12.2016, 13:38
von clmu
Lieber Kapitän,

das Auskunftsbegehren der Gis bekomme ich einmal pro Jahr. Ich schreibe der Gis dann folgendes.

Mein Name
Meine Adresse
PLZ, Wien

An
Gis

Im o.a. Haushalt befinden sich gemäß §1 Abs. 1 RGG keine Rundfunkempfangseinrichtungen.

MIt freundlicheg Grüßen

Name, Unterschrift

Dann habe ich wieder ein Jahr meine Ruhe.

Verfasst: 22.12.2016, 14:26
von Manannan
@ Jodlbauer

"Im Klartext: Glaubt Ihnen der GIS Mann nicht, dass Sie keinen Fernseher haben, schickt er Ihnen die Polizei vorbei damit die nachsehen."
-----------
Der reine Glaube oder Nichtglaube des GIS Mannes (oder Frau) reicht hier nicht. Vielmehr muss es sich um einen begründeten Verdacht handeln ( § 6 Abs 5 RGG ).

Verfasst: 22.12.2016, 18:55
von juristischerratundtat
Ich entschuldige mich für meine flapsige Ausdrucksweise, das konnte natürlich zu Verwirrungen führen. Im obigen Posting habe ich die verba legalia verwendet, Sie haben aber natürlich Recht.

MfG

Re: Was darf die GIS

Verfasst: 12.02.2018, 13:35
von Fanny
Hallo, ich bin neu hier und vielleicht hätte ich sollen ein neues Thema erstellen, finde dazu - obwohl in den FAQs so erklärt - kein Symbol/button :roll:
Aber meine Frage paßt dazu - wenngleich ich jetzt genötigt bin, sie als "Antwort" zu senden, die sie ja nicht ist.
Ich habe auch ein Auskunftsbegehren der GIS in Händen.
Ich habe ein altes TV-Röhrengerät mit Sat-Receiver.
Ich könnte ORF nur empfangen, wenn ich eine ORF-Digitalcard einstecke.
Die hab ich nachweislich nicht, hab nie eine gekauft oder besessen.
Ich hab Labtop, aber keinerlei TV-Sticks o.ä.
Ich verzichte bewußt auf den ORF, weil er mir für das Gebotene einfach zu teuer ist.
Ich habe aber ein Radio, das ich auch angemeldet habe und dafür GIS bezahle.

Kann es sein, daß man in Ö nicht berechtigt ist, auf den ORF zu verzichten?
Ich weiß von einem VGH-Urteil, daß ein labtop/PC nicht genügt, um GIS-pflichtig zu werden.
So und wenn jetzt jemand eine Hausbegehung macht - was sagt der zu meinem TV-Gerät ohne ORF-Empfang, weil keine Card vorhanden??

Wäre sehr froh, wenn das geklärt wäre. Habe ein Rechtsschutzversicherung und würde mich auch verteidigen können, im Fall des Falles...weil seit wann muß man für etwas zahlen, das man nicht konsumiert/konsumieren kann/konsumieren will?

Vielen Dank für jede juristisch fundierte Auskunft!

Fanny

Re: Was darf die GIS

Verfasst: 20.02.2018, 14:18
von Das_Pseudonym
Man liesst immer mal wieder das das argument aufkommt das du doch eine Karte in den Receiver hinein stecken könntest....
Wenn du wirklich kein TV Gerät hast (zb so wie ich) ist die sache eindeutiger.
Bedenke bitte viele Handy haben ein Radio eingebaut das du theoretisch nutzen könntest.

Re: Was darf die GIS

Verfasst: 21.02.2018, 21:56
von Fanny
Danke, Pseudonym, ja, das ist mir wohl klar - aber ich müßte so eine Karte beim ORF beziehen unter Hinterlegung meines Namens, Adresse etc. Das hab ich nie gemacht.
Ich finde, es ist Sache des ORF, technisch sicherzustellen, daß niemand ohne Bezahlung ORF schaun kann - statt die dazu zu zwingen, die den ORF bewußt aus welchen Gründen auch immer - nicht brauchen....
Ich denke, das ist alles noch nie ausjudiziert worden...
Lieben Gruß

Re: Was darf die GIS

Verfasst: 22.02.2018, 10:08
von Das_Pseudonym
Man kann immer noch über DVB-T2 unverschlüsselt schauen und eventuell über Kabel wenn man eines hat.

Re: Was darf die GIS

Verfasst: 22.02.2018, 10:29
von lexlegis