Was darf die GIS

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Gegengleis
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von Gegengleis » 25.02.2018, 03:18

Wenn Sie die Möglichkeit haben so entfernen Sie sämtliche Empfangseinrichtungen aus dem Fernseher und stellen den Resiever einfach in eine Box vor das Fenster.
Rundfunkgebühren sind nur für UNMITTELBARE Empfangsgeräte IN GEBÄUDEN zu entrichten.



Luigi
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von Luigi » 27.06.2018, 16:40

Hallo, liebe Freunde, ich bin ganz neu hier und hoffe von Euch gut und freundschaftlich aufgenommen zu werden !!!
Ebenso werde ich jedem von Euch gerne jederzeit helfen, soferne ich sachbezogen fachkundig bin.

Ich gehe nun zurück zu einem Beitrag von "Manannan" v. 22.12.2016 und füge diesen an dieser Stelle nochmals ein:

"Im Klartext: Glaubt Ihnen der GIS Mann nicht, dass Sie keinen Fernseher haben, schickt er Ihnen die Polizei vorbei damit die nachsehen."
Der reine Glaube oder Nichtglaube des GIS Mannes (oder Frau) reicht hier nicht. Vielmehr muss es sich um einen begründeten Verdacht[ handeln ( § 6 Abs 5 RGG ).

In weiterer Folge fand ich leider keine schlüssige Antwort darauf, worum es hier im Wesentlichen geht, daher meine Frage:
1) WIE MUSS EIN BEGRÜNDETER VERDACHT seitens der GIS als BEGRÜNDETER (sic!) BEGRÜNDET WERDEN ???
2) WIE VERHÄLT MAN SICH JURISTISCH KORREKT GEGENÜBER EINER BEHÖRDE (und meinetwegen sei es auch die Polizei) DIE VORGIBT, ES BESTÜNDE EIN ANGEBLICH "BEGRÜNDETER" VERDACHT, WELCHER JEDOCH DE FACTO "UNBEGRÜNDET" IST ???

Die können gerne eine eidesstattliche Erklärung von mir haben, aber so einfach meine Wohnung "stürmen" lassen möchte ich mit Sicherheit nicht !
Wer hat Erfahrungen zu diesem Thema und kann Rat geben.... ???
Vielen lieben Dank im Voraus !!!

franzl_nogis
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von franzl_nogis » 13.11.2018, 09:28

Selbst bei einem begründetem Verdacht ist ein Zutritt durch die Polizei zum Haus/Wohnung ohne gerichtlichem Durchsuchungsbefehl unzulässig!

Zitiert von:
https://www.meinanwalt.at/rechtsnews/or ... de-strafen

Die gesetzliche Grundlage, die zur Erteilung eines Durchsuchungsbefehls notwendig ist, findet sich in § 6 Abs 5 RundfunkGebG in Verbindung mit § 83 Abs 5,6 TKG (1997!).
Besteht der begründete Verdacht, dass eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen; sie kann eigenmächtig nicht handeln.
Dazu ist auch noch ein Verdachtsmoment nachzuweisen – etwa wenn während des Besuches durch den GIS- Vertreter hörbar eine wiedererkennbare ORF-Sendung läuft (da hat der GIS-Vertreter zufällig meinen Internetstream gehört ;-) ) oder ein Fernseher sichtbar ist (da hat der GIS-Vertreter zufällig meinen Nogis-Fernseher gesehen ;-) ). In beiden Ausredefällen bin ich nicht verpflichtet das zu beweisen!
Die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung dürfte folglich schwindend gering sein.

In der Praxis wurde in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit allerdings kaum Gebrauch gemacht, da gerade im Hinblick auf einzelne Wohnungen und in Betracht der geringen Anzahl derartiger Fälle ein zu hoher Aufwand betrieben werden müsste. Ohne einen entsprechenden Durchsuchungsbefehl ist auch ein Polizeiorgan nicht zum Eintritt ermächtigt.
Liegt jedoch ein solcher Befehl vor, droht bei Hinderung des Zutritts eine Strafe gem § 269 StGB wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.


ThatsFknCrazy
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von ThatsFknCrazy » 08.11.2020, 13:10

Hallo, weiß jemand, ob die Infos die hier bereitgestellt werden, rechtlich in Ordnung sind?

https://www.gisbefreit.at/gis-gebuehr-alle-infos/

MaikeP
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von MaikeP » 17.12.2020, 11:52

ThatsFknCrazy hat geschrieben:
08.11.2020, 13:10
Hallo, weiß jemand, ob die Infos die hier bereitgestellt werden, rechtlich in Ordnung sind?

https://www.gisbefreit.at/gis-gebuehr-alle-infos/
Diese Webseite ist unpräzise. So wird zB. beim ersten Zitat nicht angegeben aus welchem Gesetz es stammt.

Besonders aber ist sie unvollständig. Es wird nicht erwähnt, dass sich das Rundfunkgebührengesetz in seinem § 1 Abs. 1 auf das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BGBl. Nr. 396/1974) bezieht. Dort ist in Art. 1 Abs. 1 normiert:
Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Der ORF hat ausgelobt, dass seine Fernsehprogramme seit den HD-Umstellungen (2016 bis 2017) nur mehr verschlüsselt im Bouquet des Privatanbieters simpliTV empfangen werden können. Dieses verschlüsselte Angebot ist nur für die registrierten Nutzer von simpliTV bestimmt, nicht aber für die Allgemeinheit.

Folglich veranstaltet der ORF seit den HD-Umstellungen keinen Rundfunk (mehr) im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BV-G Rundfunk, und konsequenterweise ist er bzw. sein Tochterunternehmen GIS GmbH auch nicht mehr zur Anwendung von Rundfunkgesetzen berechtigt.

Alle auf der Seite formulierten Infos sind also seit den Umstellungen auf verschlüsselte DVB-T2 Signale obsolet.
Als Privatperson und Konsument teile ich meine Rechtskenntnisse kostenlos, zur Anregung einer professionellen Rechtsberatung, nicht aber als deren Ersatz.

Das_Pseudonym
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.12.2020, 14:31

:roll: ... FALSCH! Der ORF sendet sehr wohl UNVERSCHLÜSSELT ORF1 + 2 via DVB-T2!
Zwar in einer sehr zweifelhaften Qualität aber unverschlüsselt für jedermann ohne Registrierung oder sonst was zu empfangen!
Dazu kann man viele ORF Sendungen Live (ka ob alles übertragen wird) als Stream kostenlos empfangen.

MaikeP
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Re: Was darf die GIS

Beitrag von MaikeP » 17.12.2020, 15:53

Das_Pseudonym hat geschrieben:
17.12.2020, 14:31
:roll: ... FALSCH! Der ORF sendet sehr wohl UNVERSCHLÜSSELT ORF1 + 2 via DVB-T2!
Was genau ist FALSCH? Ich habe formuliert: "Der ORF hat ausgelobt ...". Damit habe ich nicht behauptet, dass die Angaben des ORF korrekt sind.

Es stimmt, dass unverschlüsselte SD Signale ausgestrahlt werden. Gem. § 4 ORF-G hat der ORF die Aufgabe für die umfassende Information der Allgemeinheit Sorge zu tragen. Er hat in keiner Weise über diese SD Signale informiert. Durch diese Unterlassung verstößt er also eindeutig gegen das ORF Gesetz.

Er hat sogar behauptet, dass Antennenteilnehmer, die nicht auf simpliTV umsteigen, "dunkelschwarz" sehen würden. Damit bestreitet er implizit, dass neben dem Angebot von simpliTV alternative Empfangsmöglichkeiten bestehen. Das ist eine Falschaussage und damit Betrug.

Ironischer Weise betrügt der ORF damit nicht nur mehr als 300 tausend Antennenteilnehmer. In erster Linie betrügt er sich selbst, weil seine Aussagen die juristische Grundlage für seine Finanzierung untergraben. Denn ein Rundfunkteilnehmer, der nicht über die unverschlüsselten SD Signale informiert ist, hat auch keinen Grund seine Gebührenpflicht zu erkennen.

Erst wenn der ORF offiziell die Allgemeinheit über die unverschlüsselten SD Signale informiert hat kann die GIS GmbH wieder Rundfunkgesetze anwenden.

PS: Streaming ist kein Rundfunk, und daher hier nicht relevant.
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