Hallo in die Runde!
In meinem Hinterkopf sitzt irgendeine Info, die ich mal aufgeschnappt habe, dass das FA binnen 6 Monaten nach Einreichung der EKSt-Erklärung tätig werden muss.
Ist das so, und kann mir viell. jemand den entsprechenden § nennen?
Ich suche mich hier schon zu einem ........ , finde aber keine schlüssige Antwort.
Danke und liebe Grüße
Nina
Einkommensteuererklärung - Frist Finanzamt zur Bearbeitung
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